Wiesn-Tische nur für Münchner: In der EU illegal?

In der EU ist es verboten, Bürger der Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer Herkunft zu benachteiligen. Genau das passiert aber, wenn Wiesn-Tische nur von Münchnern reserviert werden können. Droht jetzt ein Verfahren?
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Wiesn-Tische nur für Münchner: Für Einheimische ein Segen, für die EU ein rechtliches Problem.
dpa Wiesn-Tische nur für Münchner: Für Einheimische ein Segen, für die EU ein rechtliches Problem.

Hinter der kryptischen Abkürzung AEUV verbirgt sich eine Verordnung, die bayerische Politiker immer wieder einbremst: Der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) regelt nämlich in Artikel 45 unter anderem, dass „Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten nicht anders behandelt werden als inländische Staatsbürger“.

München - Dieses sogenannte Diskriminierungsverbot der EU hat bereits die PKW-Maut von Verkehrsminister Alexander Dobrindt zu Fall gebracht und könnte jetzt auch den Münchnern einen Strich durch die Wiesn-Pläne machen.

Als Bewohner der Landeshauptstadt konnte man sich in diesem Jahr erstmals über ein (abgesehen von einer geringen Bearbeitungsgebühr) kostenloses Tisch-Kontingent nur für Münchner freuen. Anders als bei allgemeinen Reservierungen entfällt dabei auch ein Mindestverzehr am Tisch. Das Angebot hört sich gut an und wird von den Münchnern offenbar auch wohlwollend angenommen – immerhin gibt es kaum noch freie „Einheimischen-Tische“.

Allerdings könnte das neue Modell schon bald wieder Geschichte sein – denn es verstößt wohl gegen das europäische Diskriminierungsverbot. Eine Bevorzugung von Münchnern bei der Tischreservierung bedeutet automatisch eine Benachteiligung von Italienern, Engländern oder Franzosen – und damit einen rechtlichen Konflikt. Es könnte also gut sein, dass die EU die neue Regelung schon bald wieder verbietet.

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Diese Gefahr sieht zumindest Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau: „Münchner Bürger werden gegenüber anderen Bürgern, insbesondere aus dem EU-Ausland, etwa aus Österreich, bevorteilt. Solch eine Bevorteilung ist nach den europäischen Verträgen, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten.“ Das sagte der Rechtsexperte jetzt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Dr. Kamann kann sich zwar kaum vorstellen, dass sich ein EU-Bürger an einen Wiesn-Tisch klagt, aber er betont: „Der Europäische Gerichtshof hat solche Wohnsitzerfordernisse in der Vergangenheit als eine Diskriminierung angesehen.“ Dementsprechend könnte ein von Brüssel verordnetes Aus der Regelung durchaus schon für die nächste Wiesn drohen.

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