Wiesn-Tisch und Datenschutz: Das sagen die Oktoberfest-Wirte

München - Das Oktoberfest 2019 und die Datenschutzgrundverordnung: Darf auf den Tischen in den Bierzelten der Name desjenigen stehen, der reserviert hat?
Diese Frage wirbelte am Montag einigen Staub auf. Auslöser war ein Bericht der "Bild". Darin heißt es, dass die Wiesnwirte bei den Reservierungsanfragen heuer wieder E-Mails mit dem Betreff "Einwilligung zum Zweck der Ausschilderung!" verschickt werden.
EU-Datenschutzverodrnung gilt seit Mai 2018
Nur wenn von den Gästen die ausdrückliche Erlaubnis erteilt werde, dürften die Wirte im Zelt die Aufkleber auf den Tischen auch mit dem Namen bestücken, auf den reserviert wurde. Das ist nichts Neues: Denn die diesen Aufwand erzeugende EU-Datenschutzverordnung gilt verbindlich seit Mai 2018, betraf also die Wiesn also bereits im vergangenen Jahr.
Entsprechend entspannt reagierte Christian Schottenhamel - er ist zweiter Sprecher der Wiesnwirte - auf die Diskussion: "Wir verwenden keine kryptisch anonymisierten Codewörter. Wir nehmen den Namen, den der Kunde gerne haben möchte." Und mit einem Augenzwinkern ergänzte er: "Wenn jemand inkognito mit der Freundin kommen will, dann heißt er eben Huber und nicht Müller."
Schottenhamel erinnert sich an Problem-Reservierung
Bisher habe er als Wirt nicht reagieren müssen. Nur in einem Fall habe es nach einer Reservierung noch eine Namensänderung gegeben - aus vernünftigen Gründen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Eine "Sprengstoff-Handelsgesellschaft" hatte vor Jahren jeden Tag einen Tisch in einer Box gehabt. "Irgendwann haben wir gemeinsam besprochen: Das macht keinen so guten Eindruck." Auch über diesen Fall hatte zuerst die "Bild" berichtet. Das Oktoberfest 2019 dauert vom 21. September bis 6. Oktober.
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