Wiesn-Bier an unter 16-Jährige: Jetzt äußert sich die Stadt

München - Im vergangenen Jahr hat ein Wiesn-Test von "Radio Gong" für reichlich Aufsehen gesorgt: Der Radiosender wollte herausfinden, wie leicht es für Teenager ist, Bier auf dem Oktoberfest zu bekommen. Dafür schickten die Initiatoren zwei Teenager (13, 14) auf die Theresienwiese. Das erschreckende Ergebnis: Sechs von 14 Zelten schenkten Bier an die beiden Jugendlichen aus, ohne zuvor das Alter der beiden zu kontrollieren.
Wohl auch deswegen hat sich die Stadtratsfraktion der FDP nur wenige Tage nach dem Test, am 2. Oktober, mit einer Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) gewandt. Die große Frage: Wie wird der Jugendschutz auf der Wiesn kontrolliert?
Jugendschutz-Team macht Kontrollrundgänge
Jetzt hat das zuständige Sozialreferat auf die Anfrage geantwortet. Demnach würde es neben den Einlasskontrollen an den Zelteingängen auch tägliche Kontrollrundgänge geben. Diese Kontrollrundgänge werden durch das Team Jugendschutz des Stadtjugendamts durchgeführt, teilweise auch gemeinsam mit der Polizei. Das Jugendschutz-Team würde zudem jedes Jahr eine Schulung für das Ordnungspersonal in den Festzelten organisieren, in der über die aktuell geltenden Jugendschutzbestimmungen organisiert wird.
Die Kontrollen werden mehrmals täglich durchgeführt – zwei bis drei Helfer des Teams laufen durch die Zelte und Biergärten und achten dabei vor allem auf Wiesn-Gäste die möglicherweise noch unter 16 sind, aber schon Bier trinken. Alkoholisierte Jugendliche werden in die Jugendschutzstelle im Verwaltungsgebäude auf dem Oktoberfest oder gegebenenfalls in die Ambulanz bzw. auf die Polizeiwache gebracht und anschließend den Erziehungsberechtigten übergeben. Können diese nicht ausfindig gemacht werden, nimmt sie das Stadtjugendamt in ihre Obhut.
KVR: Keine Anzeigen wegen Verstößen eingegangen
"Bei Verstößen gegen die Oktoberfestregelungen bzw. gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen erfolgt eine Personenkontrolle durch die Polizei und eine Information über den Verstoß an das Bedienungs- bzw. Ordnungspersonal sowie an die Festwirtin oder den Festwirt. Das Fehlverhalten von Personal führt zu personalrechtlichen Konsequenzen, beispielsweise wurden Bedienungen entlassen", teilt Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) mit.

Dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) zufolge sind im vergangenen Jahr jedoch keine Anzeigen bei der Bußgeldstelle wegen festgestellten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auf dem Oktoberfest eingegangen. Auf AZ-Nachfrage teilte KVR-Sprecher Johannes Mayer mit, dass es in besagtem Fall direkt um die Wiesn-Bedienungen gehe, die den unter 16-Jährigen das Bier ausgegeben haben.
Für die kommende Wiesn plant die Jugendschutzstelle, ihre Präsenzzeiten auf der Theresienwiese zu erhöhen. Die Kooperation mit der Polizei soll ausgebaut werden, außerdem soll es ein Gespräch mit den Wiesnwirten bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen geben.
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