Wiesn-Abbau: Arbeiter (50) stürzt fünf Meter in die Tiefe

Der Mann ist beim Abbau eines Fahrgeschäfts auf dem Oktoberfest gestürzt und verletzte sich dabei schwer.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Beim Abbau am Oktoberfest ist ein Bauarbeiter in die Tiefe gestürzt und hat sich schwer verletzt. (Symbolbild)
Beim Abbau am Oktoberfest ist ein Bauarbeiter in die Tiefe gestürzt und hat sich schwer verletzt. (Symbolbild) © Sigi Müller

München - Der Abbau auf der Theresienwiese ist in vollem Gang. Am Freitagmorgen hat sich dabei ein 50 Jahre alter Bauarbeiter schwer verletzt. 

Wiesn-Abbau: Mann stürzt und verletzt sich schwer

Nach Angaben der Münchner Feuerwehr ist er etwa fünf Meter in die Tiefe gestürzt. Seine Kollegen haben den Notruf alarmiert. Die Feuerwehr war zuerst am Unfallort und versorgte den Mann, bis dann das Team eines Notarzt- und Rettungswagens übernahm. 

Lesen Sie auch

Während dieser Erstversorgung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes nach Angaben der Feuerwehr derart, dass er in den Schockraum einer Münchner Klinik gebracht werden musste.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
1 Kommentar
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • MadridistaMUC am 07.10.2023 07:52 Uhr / Bewertung:

    Ich will nicht wissen, wie dort der Arbeitsschutz umgangen wird und wie wenig oder gar nicht kontrolliert wird. Der Mann wird weder gesichert gewesen sein oder einen Schutzhelm getragen haben. Dann wäre er nämlich nicht 5 m abgestürzt.
    Aber jetzt gibt's eben Nachforschungen der Berufsgenossenschaft und das wird ärgerlich für den Arbeitgeber, der für Alles in Regress genommen werden kann. Von Schadensersatz und Schmerzensgeld was der Bauarbeiter von seinem Arbeitgeber im Nachgang einfordern kann, mal ganz abgesehen. Vorausgesetzt er arbeitet da nicht schwarz. Den Zoll hat man da auch noch nie gesehen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.