Wegen Wiggerl Hagn - Härtere Regeln auf der Wiesn

Auf der Wiesn sollen klarere Vorschriften gelten. Und der Ex-Wirt des Löwenbräuzelts darf dort dann womöglich nicht mehr in die Küche.
von  Jasmin Menrad
Wiggerl Hagn.
Wiggerl Hagn. © imago/Lindenthaler

München - Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) greift auf der Wiesn durch. Am Dienstag soll der Stadtrat über eine Beschlussvorlage abstimmen, die klare Verhältnisse schaffen soll. Zuletzt hatte es Unruhe gegeben, weil Löwenbräuzelt-Wirt Wiggerl Hagn (79) fast zwei Millionen Euro zu wenig Umsatz angegeben und so 104.000 Euro zu wenig Pacht gezahlt hatte. Keine Absicht, sagt Hagn. Als Wirt kam er wegen seiner "Unzuverlässigkeit" trotzdem nicht mehr in Frage – wohl aber seine Tochter Stephanie Spendler (52). Sie soll mit der Abrechnung nichts zu tun gehabt haben.

Klarere Vorschriften für die Wiesn

Um solche Fälle zu vermeiden, soll der Stadtrat entscheiden, dass "bei einer Betriebsführung durch eine Personenmehrheit" künftig alle Gesellschafter (oder Vertretungsberechtigten) die Umsatzmeldung gemeinschaftlich unterzeichnen müssen – "und damit auch gemeinschaftlich für deren Richtigkeit einstehen", heißt es in der Vorlage.

Zudem sollen bis zu fünf Prozent der geschuldeten Umsatzpacht als Vertragsstrafe eingeführt werden. Und: Ab 2019 sollen jedes Jahr zwei Festhallen, zwei Mittelbetriebe und zwei Bier- und Ausschankbetriebe (statt nur einem) nachkontrolliert werden.

Wiggerl Hagn: Das darf er bald nicht mehr

Das Wirtschaftsreferat prüft außerdem die Möglichkeit, Wiggerl Hagn im Löwenbräuzelt zu entmachten, indem vertraglich durchgesetzt wird, was er nicht mehr darf. Aus dem Referat heißt es, man fürchte, dass Stephanie Spendler als Geschäftsführerin vorgeschoben werde, faktisch aber er Weisungen gebe und Entscheidungen treffe. Deshalb soll Spendler einen Vertrag unterschreiben, in dem genau festgelegt ist, was ihr Vater nicht darf:

Sich in Küche und Schänke aufhalten, in Betriebsräumen und dem Reservierungsbüro, aber auch Reklamationen nachgehen oder Gästen Plätze zuweisen. Einen Geschäftsführer nur vorzuschieben, ist grundsätzlich verboten. Das Wirtschaftsreferat könnte also aufwendig kontrollieren, welche Aufgaben Wiggerl Hagn noch im Zelt übernimmt – und dann auch Stephanie Spendler in letzter Konsequenz die Konzession entziehen, wenn ihr Vater weiter im Löwenbräuzelt aktiv ist.

Allerdings will das der Wiesn-Chef nicht, wie es aus dem Referat heißt: "Er möchte, dass die Wiesn wieder ruhiger wird und macht deshalb klare Vorgaben."

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