Urteil: Kein kommerzieller Weiterverkauf von Wiesntischen erlaubt

München - Im Kampf gegen Online-Händler, die zu horrenden Preisen Wiesn-Reservierungen anbieten, hat die Ochsenbraterei mit ihrer Klage Erfolg.
Bis zu 3.299 Euro für einen Tisch auf dem Oktoberfest
Für die Wiesnwirte und viele ihrer Gäste ist es ein ganz wichtiges Urteil: Das Landgericht verbietet am Freitag der Chemnitzer Eventagentur S.A.M. GmbH, Reservierungen im Festzelt Ochsenbraterei von Klägerin Antje Schneider zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro anzubieten. Zudem muss die Agentur über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben sowie Schadenersatz zahlen.
Normalerweise fallen für Wiesn-Reservierungen keine Kosten an, wer reserviert, muss aber Verzehrgutscheine erwerben. Bei der Ochsenbraterei belaufen sich die Kosten für diese Gutscheine laut Gericht maximal auf rund 400 Euro für einen Tisch mit zehn Personen – also lediglich ein Bruchteil des Eventagenturpreises.
Gericht: Angebot der Agentur sei "irreführend"
Das Gericht befand das Angebot der Agentur für "irreführend" und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Anbieter könne seinen Kunden gar keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen. Die Ochsenbraterei verbiete nämlich den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer.
Dieses Verbot sei wirksam, weil die Reservierung personalisiert und nicht übertragbar sei. Das unterscheide den Sachverhalt nach Ansicht des Gerichts von einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2008, in dem es um den Wiederverkauf von Bundesligakarten gegangen war und auf das sich die Agentur im Prozess berufen hatte.

Zudem betont das Gericht, dass das Veräußerungsverbot einen "anerkennenswerten Zweck" verfolge, nämlich "ein sozialverträgliches Preisgefüge sicherzustellen und damit auch weniger wohlhabenden Bürgern einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum Oktoberfest zu ermöglichen".
"Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist", heißt es von der Ochsenbraterei. Auch der Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer, zeigt sich glücklich über das (noch nicht rechtskräftige) Urteil. Im AZ-Gespräch erklärt er: "Wir Wiesnwirte stehen voll hinter der Klage und finden es sehr positiv, dass in dieser Causa endlich einmal Recht gesprochen wird."
Urteil beendet das "leistungslose Abzocken"
"Die Problematik haben alle", führt er weiter aus, "aber bisher war es sehr schwer, dagegen vorzugehen. Jetzt gibt es zumindest eine Handhabe und eine Absicherung von rechtlicher Seite."
Peter Inselkammer warnt Wiesngäste, bei Reservierungen im Internet grundsätzlich lieber sehr vorsichtig zu sein – insbesondere wenn die Preise sehr hoch seien. So manches Angebot sei betrügerisch, und es komme immer wieder vor, dass Gäste mit vermeintlichen Reservierungen ohne Tisch dastünden.
Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) beglückwünscht die Ochsenbraterei und erklärt, das Urteil beende das "leistungslose Abzocken". Die Wiesn sei etwas für alle – "auch für den kleinen Geldbeutel".
Bei der S.A.M. GmbH war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf ihrer Homepage tischreservierung-oktoberfest.de bot sie am Freitagmittag für die Wiesn 2022 zwar keine Tische für die Ochsenbraterei an, allerdings von anderen Zelten.