Untermieter für Oktoberfest gesucht: Das sollte man beachten

Ist das erlaubt? Der Mieterverein erklärt, was es dabei zu beachten gibt.
von  Carmen Merckenschlager
Darf man in München eine Wohnung zum Oktoberfest untervermieten? (Symbolbild)
Darf man in München eine Wohnung zum Oktoberfest untervermieten? (Symbolbild) © Matthias Balk/dpa

München - Eine Wohnung mieten nur fürs Oktoberfest: Ein beliebtes Kleinanzeigen-Portal ist seit Wochen voll mit Angeboten. Da finden sich zum Beispiel 34 Quadratmeter für 150 Euro pro Nacht in Freiham: Laut Anzeige für maximal fünf Personen geeignet.

Wohnung zum Oktoberfest untervermieten: Darf man das?

Aber darf ich als Mieter überhaupt meine Wohnung im Internet für einzelne Tage anbieten? Volker Rastätter vom Mieterverein München klärt auf: "Mieterinnen und Mieter brauchen für die Untervermietung der Wohnung oder eines Zimmers generell immer die Genehmigung der Vermieterinnen oder Vermieter. Diese sollte man sich unbedingt schriftlich geben lassen." Wer das nicht macht, dem droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Tipps vom Münchner Mieterverein

In München ist es erlaubt, seine Wohnung für insgesamt acht Wochen pro Jahr unterzuvermieten. Auch einzelne Tage über das Jahr verteilt sind erlaubt, solange dieser Zeitraum nicht überschritten wird. Sonst: "Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt München mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro belegt werden kann", heißt es vom Mieterverein.

Mieter, die ihre Wohnung vermieten, sollten sich laut Rastätter immer Name, Adresse und Telefonnummer der Untermieter geben lassen. Außerdem empfiehlt der Mieterverein, einen Untermietvertrag samt Übergabeprotokoll mit allen wichtigen Daten aufzusetzen. Darin lässt sich auch festhalten, wer für etwaige Schäden aufkommen muss.

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