Schnaps-Ärger: Kontrollen stoppen die Schwarz-Geschäfte

München - Jahrelang, ach was, jahrzehntelang, war es ein einträgliches Zubrot für ganz viele Wiesnbedienungen: der schwarz unter der Hand ausgeschenkte Schnaps im Bierzelt. „Gell, Buam, ihr wollts doch sicher noch an Enzian?“
So – oder so ähnlich – lauteten die Sprüche der Kellner und Kellnerinnen, wenn sie zu meist vorgerückter Stunde eine Runde angeheiterter Bierzeltgäste zu einem Kurzen animieren wollten.
Ratzfatz standen dann die Plastikstamperl auf dem Tisch, die Flasche wurde unterm Janker hervorgezaubert. Geschwind eingeschenkt und abkassiert. Bei einer Runde von zehn Gästen kamen bei einem Stamperlpreis von vielleicht vier Euro schnell 40 Euro zusammen. Ein ordentlicher Reibach, bedenkt man einen Einkaufspreis von, sagen wir mal, zehn Euro für eine Flasche Schnaps.
Einlasskontrollen: Flaschen wurden von den Ordnern einkassiert
Das Ganze passierte oft sogar mit Duldung des Wirts, der, wenn er bei solcherlei Geschäft beide Augen zudrückte, beim Lohn für die Bedienungen eventuell sogar etwas knauseriger sein konnte.
Aber seit heuer war’s mit dem Schwarzschnapseln in den schnapsfreien Zelten (das sind die allermeisten) aus und vorbei. Sehr zum Kummer der Bedienungen. Denn heuer wurden auch sie kontrolliert, bevor sie aufs Festgelände durften.
Drei Bedienungseingänge gab es, an denen die Rucksäcke und Taschen der Mitarbeiter durchsucht und danach mit einem „Security Check“-Bandl versehen wurden. Flaschen wurden selbstverständlich von den Ordnern einkassiert, weil das Mitbringen von Flüssigkeiten eben verboten war.
Beim Zusatzverdienst war Kreativität gefragt
Ein Vorgang, der mitunter zu stürmischen Protesten von Bedienungen geführt hat, wie ein Ordner der AZ erzählt. Denn einige besonders geschäftstüchtige Zeltmitarbeiter hatten nicht nur Schnaps dabei, sondern sogar Champagner. Da waren früher noch ganz andere Gewinne zu erzielen.
Was den Bedienungen 2016 neben dem Trinkgeld als Zusatzverdienst geblieben ist? Einige sollen komplette Trachtenanzüge dabeigehabt haben, falls mal wieder ein Betrunkener seine Kleidung verlieren, äh, verlegen sollte.