Scheidungsanwalt: Wiesn ist der Ehe-Killer Nummer 1

Obandlt is ja schnell auf der Wiesn. Mitunter hat das böse Folgen für die Beziehung. Der renommierte Münchner Scheidungsanwalt Hermann Messmer gibt hier zehn Tipps, die Paare retten können.
von  Clemens Hagen
Fremdbussln auf der Wiesn - das kann schnell schief gehen.
Fremdbussln auf der Wiesn - das kann schnell schief gehen. © dpa

München - A bisserl was geht allerweil, so der wohl der berühmteste Spruch vom berühmten Monaco Franze. Wenn’s ums Oktoberfest gegangen wäre, dann hätte der Monaco wohl noch angefügt: "Und auf der Wiesn, da geht sogar a bisserl mehr." Recht hätte er; nicht umsonst hat das größte Volksfest der Welt auch einen Ruf als größtes Flirtfest.

Ergebnissen einer aktuellen Studie des Datingportals Parship zufolge würde jeder dritte Deutsche seinen Partner nur ungern allein auf die Wiesn lassen. Der Münchner Rechtsanwalt Hermann Messmer (Kanzlei Messmer & Vitti), Deutschlands bekanntester Scheidungs-Experte, hält die Wiesn sogar für den Ehe-Killer Nummer 1 in der Stadt.

Rechtsanwalt und Scheidungs-Experte Hermann Messmer. Foto: ho

"Viele betrachten die Wiesn als Urlaub von der Ehe, ein Vergnügen ohne Reue. Aber das ist ein großer Fehler, denn ein Seitensprung ist kein Kavaliersdelikt", erklärt Messmer. Da es für eheliche Todsünden auch keine Amnestie gibt, verrät der Top-Jurist in der AZ seine zehn wichtigsten Regeln, damit es wegen der Wiesn nicht zu einem verspäteten Kater, sprich zur Scheidung kommt. Messmer: "Viele glauben, dass auf der Wiesn alles erlaubt ist, was sonst verboten ist. Aber das ist ein Irrglaube."

Nach dem verregneten Start: Jetzt werd’s endlich Wiesn

  • Den vereinbarten Zapfenstreich unbedingt einhalten. Geht es nach der Wiesn noch in eine Kneipe, vergisst man oft die Zeit.
  • Kein Trinkverbot, aber nicht so viel trinken, dass man vergisst, dass man verheiratet ist.
  • Wenn man mit Kolleginnen und Kollegen unterwegs ist, nicht vergessen, dass alle auf der Lauer liegen und nur auf einen amourösen Fauxpas warten. Oft werden Fremdgeher auch bei ihrer Partnerin oder ihrem Partner denunziert.
  • Wenn man alleine auf die Wiesn geht, sollte man bei neuen Bekanntschaften vorsichtig sein. Der ledige Millionär mit Porsche-Schlüssel stellt sich später oft als Familienvater mit Omafahrrad heraus.
  • Man sollte sich besser nicht einladen lassen – denn nur zu oft steckt dahinter schon ein Versuch zum Anbandln.
  • Aus Eifersucht die Wiesn verbieten, geht natürlich nicht. Das kann nach hinten losgehen: Ich habe schon erlebt, dass auf eine solche Drohung mit dem Satz "Gut, dann trenne ich mich" geantwortet wurde.
  • Nicht leichtsinnig Telefonnumern verteilen, sonst landet ein Anruf später vielleicht einmal beim falschen Empfänger, also dem nichtsahnenden Partner oder der Partnerin.
  • Nicht heimlich auf die Wiesn gehen. Kommissar Zufall lauert überall. Schnell landet man ungewollt auf irgendwelchen Fernsehbildern, Zeitungsfotos oder Facebookseiten. Da hilft es meist auch nicht, wenn man sich angesäuselt beim Fremdbusseln unter einem Tirolerhut versteckt.
  • Wenn man zusammen auf die Wiesn geht, sollten sich beide bemühen, nicht fremdzuflirten, geschweige denn mit einer Unbekannten oder einem Unbekannten in der Geisterbahn verschwinden.
  • Kommt es wirklich zum Ehebruch, gestehen viele in der falschen Hoffnung auf einen milden Richter oder eine milde Richterin. Aber besonders Männer verzeihen nicht. Am besten: erst gar nicht auf Diskussionen einlassen.

Befolgen Paare Messmers Ratschläge, steht einer entspannten Wiesn-Zeit nichts mehr im Wege. Und was nicht vergessen werden sollte: Das Oktoberfest hat auch viele Ehen gestiftet.

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