Oktoberfest-Reservierungen organisiert: Streit um Wiesn-Deals vor Gericht

Handschlaggeschäfte zum Oktoberfest und ein abgestrittener Vorschuss von 15.000 Euro in bar: Alte Freunde aus der Münchner Gastronomie zoffen sich vor Gericht. 
Eva von Steinburg |
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Bei Überfüllung müssen viele draußen bleiben – außer sie haben reserviert.
AZ Bei Überfüllung müssen viele draußen bleiben – außer sie haben reserviert.

München – Wer Geschäfte unter Freunden macht, sieht sich manchmal vor Gericht wieder: Zwei Münchner kennen sich aus der Gastronomie, vom "Ballhaus" in der Domagkstraße. Frank H. ist dort vor 20 Jahren Barmann gewesen. Nenad Kovacevic (42) ist Mitglied der Betriebsleitung.

Von 2012 bis 2015 werden sie Geschäftspartner – in einem äußerst lukrativen Geschäft mit Wiesn-Deals. Als Getränkegroßhändler schnürt Kovacevic nebenbei Komplettpakete für Firmen, die auf das Oktoberfest wollen: mit Hotel, Stadtführung und After-Wiesn-Party.

Knackpunkt ist jedoch der Platz im Zelt. Den kann Networker Frank H., als Ein-Mann-Agentur, durch Kontakte zu Schottenhamel organisieren.

Lukratives Geschäft mit Wiesn-Tischreservierungen

Zusammen bieten sie Firmen einen Wiesnabend für 239 Euro pro Gast. Im "Wiesn-Spezial-Sonderpreis" sind inklusive: Betreuung, zum Tisch begleiten, Drei-Gänge-Menü, alle Getränke, Giveaways und Trinkgeld. Für Gruppen bis zu 80 Leuten verkaufen die beiden ihr Paket.

Ihre Marge? "Wir kalkulieren mit 50 Prozent Gewinn mindestens", erklärt Kovacevic gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht.

15.000 Euro will keiner bekommen haben

Erbittert streiten sich hier die beiden in zweiter Instanz um Geld. Der Grund: Seit 2014 ist H. unzufrieden. Er will einen höheren Anteil für seinen Einsatz im boomenden Geschäftsmodell. H. kann Geld gebrauchen, er steckt in einer Scheidung. Er bestreitet allerdings, in seinem Stammlokal in der Rosenheimer Straße, im Oktober 2014 einen Vorschuss von 15.000 Euro in drei dicken Geldbündeln erhalten zu haben – für weitere Wiesn-Reservierungen und die Buchung von Hotelkontingenten.

Kovacevic aber versichert, die Summe bar übergeben zu haben: "Unter Gastronomen ist so etwas noch üblich."

Aus Freunden werden Gegner: Obwohl schriftlich zugesagt, fädelt H. schon für die Wiesn 2016 keine Reservierungen mehr ein. Kovacevic verlangt daher nun Schadenersatz. Der Prozess geht weiter.

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