Oktoberfest 2017: Das müssen Sie beachten, wenn Sie untervermieten wollen

Wer während der Wiesn Zimmer untervermieten will, muss ein paar Dinge beachten. Der Mieterverein erklärt, was erlaubt ist.
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Wer während der Wiesn seine Wohnung untervermietet, muss einige Regeln beachten.
dpa Wer während der Wiesn seine Wohnung untervermietet, muss einige Regeln beachten.

München - Zur Wiesn können sich Münchner ein goldenes Näschen verdienen, wenn sie ein Zimmer oder ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Darf ein Mieter seine Wohnung vermieten? Ja, aber er braucht die Genehmigung des Eigentümers – am besten schriftlich. Ohne Erlaubnis kann der Vermieter nach einer Abmahnung fristlos kündigen. Wer während der Vermietung in der Wohnung wohnen bleibt, kann das auf unbegrenzte Zeit machen. Wer die gesamte Wohnung vermietet, nicht länger als insgesamt acht Wochen im Jahr – sonst droht eine saftige Strafe wegen Zweckentfremdung.

Braucht man zur Untervermietung einen Vertrag? Das ist ratsam, sonst gibt es kein Beweisstück, in welchem Zeitraum für wie viel Miete vermietet wird. Die Höhe der Miete ist übrigens frei verhandelbar, bei derlei Mietverhältnissen gibt es auch keinen Mieterschutz. Ratsam ist auch ein Übergabeprotokoll anzufertigen und Fotos zu machen, falls es später zu Streit kommt.

Wer haftet bei Schäden? Natürlich der Verursacher. Allerdings ist der Mieter gegenüber dem Eigentümer schadenersatzpflichtig und kann nicht auf seinen Untermieter verweisen.

Lesen Sie hier: Wiesn: Die bittere Bilanz des letzten Jahres

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