Ochsenbraterei gewinnt erneut vor Gericht - Versicherung muss zahlen

Die Betreiber der Ochsenbraterei haben laut Landgericht Anspruch auf eine halbe Million Euro.
John Schneider
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Die Ochsenbraterei zur Wiesnzeit.
Die Ochsenbraterei zur Wiesnzeit. © imago/Ralph Peters

München - Es ist bereits der zweite juristische Erfolg in kurzer Folge für die Ochsenbraterei. Nachdem in der vergangenen Woche einer Eventagentur verboten wurde, mit sündhaft teuren Tischreservierungen Geschäfte zu machen, setzte sich das traditionsreiche Wiesnzelt am Montag auch gegen eine Frankfurter Versicherung durch.

Darum ging es: Die Ochsenbraterei hatte eine "Ereignis-Ausfallversicherung" für den Fall einer Wiesn-Absage 2020 abgeschlossen.

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Versicherung muss über 500.000 Euro zahlen

So kam es bekanntlich auch. Die Versicherung sollte nun ein Viertel des Schadens ersetzen. Doch sie weigert sich. Die Wiesn sei schon frühzeitig abgesagt worden, so ein Argument, lange vor dem geplanten Wiesnstart, die Ausfallversicherung würde deshalb nicht greifen.

Dem konnte Richter Martin Scholz nicht folgen – und gab der Ochsenbraterei Recht. Die Versicherung muss 513.000 Euro zahlen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte die Ochsenbraterei sogar noch für drei Viertel des Schadens weitere 1,5 Millionen Euro von anderen Versicherungen kassieren.

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  • Sarkast am 12.10.2021 10:47 Uhr / Bewertung:

    Versicherung ist Versicherung.
    Also ein Vertrag auf Gegenseitigkeit.
    Aber es ist allgemein bekannt, daß Versicherungen mit allen Tricks versuchen, sich
    um eine Vertragseinhaltung zu drücken.
    So ist es nun einmal...

  • katzenfliege am 12.10.2021 10:15 Uhr / Bewertung:

    Das Verhalten der Versicherungen ist höchst zweifelhaft. Wenn die Verweigerung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Schadenfall nicht gezahlt werden sollen, dann empfehle ich den Gang vor die Gerichte.

  • Hundekrawatte am 12.10.2021 06:31 Uhr / Bewertung:

    Die Versicherung kann ja ihrerseits nun die verantwortlichen Politiker verklagen, die diese „Maßnahmen“ teilweise verfassungswidrig verhängt haben.

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