Neue Regeln für das Oktoberfest: Kommt jetzt das Layla-Verbot?

München - Bei der Wiesn, dem größten Volksfest der Welt, wird sehr viel getrunken und gefeiert und angebandelt. Und es gibt jedes Jahr neben der friedlichen Feierei zahlreiche sexuelle Übergriffe und Gewalt.
Auch ein Teil davon, ob man es nun gut findet oder nicht, aber so ehrlich muss man sein: Sexistische Lieder gehören jedes Jahr – nicht erst seit der großen "Layla"-Debatte von 2022 – zur Wiesn dazu. Das könnte sich jetzt aber vielleicht ändern – so wie das jüngst bei den rassistischen und sexistischen Darstellungen an Fahrgeschäften und Buden der Fall war.
Neue Oktoberfest-Regel 2023: Sexismus ist jetzt verboten
Eine kleine Änderung der Oktoberfestverordnung könnte es nämlich in sich haben. Die hat der Münchner Stadtrat in seiner Vollversammlung am Mittwoch (28. Juni) ohne großes Aufsehen verabschiedet. Konkret wird ein Punkt in Paragraph 4 ergänzt. Dort geht es darum, was auf der Wiesn nicht erlaubt ist. Bisher war das, "rassistische, fremdenfeindliche, LGBTIQ*-feindliche, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten oder Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren".
Gleiches galt bisher für Propagandamaterial mit solchen Inhalten.
Sexismus-Verbot: Stadtrat beschließt einstimmig ohne Diskussion
Nun soll in der Liste der diskriminierenden Parolen, Äußerungen oder Gesten ein Wort ergänzt werden: sexistisch. Das hat der vorberatende Kreisverwaltungsausschuss bereits am Dienstag in seiner Sitzung beschlossen. Der Stadtrat hat das nun ohne erneute Diskussion der Abstimmung bestätigt.
Heißt das also, dass jegliche sexistischen Inhalte auf der Wiesn künftig verboten sein werden, also auch solche Lieder wie "Layla"? Und wie setzt die Stadt das um? Darauf angesprochen, sagt die Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) zur AZ: "Um Lieder geht es hier nicht, sondern um rassistisches oder sexistisches Verhalten oder Parolen. Das hat auf der Wiesn nichts zu suchen, da sind sich auch alle einig".
"Ein wichtiges und deutliches Signal": Das ist neu in der Wiesnverordnung
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist für die Wiesnverordnung zuständig. Eine Sprecherin gibt auf AZ-Anfrage eine erste Einschätzung davon, was der neue Passus zu bedeuten hat: "Nach einer ersten Beurteilung sehen wir es so, dass beim Singen oder Mitsingen eines Liedes das Lied im Vordergrund steht, nicht die Parole." Dass im Wiesnzelt eine Kapelle das sexistische Lied "Layla" anstimmt und das halbe Bierzelt mitsingt, wäre dann also anders zu bewerten. "Wir sehen es im Moment nicht so, dass das auch darunter fällt", so die Sprecherin weiter.
Rassistische und diskriminierende Äußerungen seien immer schon verboten gewesen. Dass das Wort "sexistisch" sich nun auch in der Verordnung wiederfindet, sei "ein wichtiges und deutliches Signal".
Ob dieses Signal auch in den Wiesnzelten ankommt, zeigt sich ab dem 16. September: Dann startet das 188. Oktoberfest auf der Theresienwiese.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels hieß es, dass die Änderung bzw. Ergänzung der Oktoberfestverordnung einstimmig beschlossen wurde. Das ist nicht korrekt - die FDP/Bayernpartei-Fraktion hat gegen die Änderung gestimmt. Der Artikel wurde entsprechend korrigiert.