Mindestlohngesetz bringt Wiesn-Beschäftigten womöglich weniger Geld

Das Mindestlohngesetz soll den Arbeitnehmern mehr Geld bringen. Aber auf dem Oktoberfest könnte es - über Umwege - umgekehrt sein. Das sorgt für Murren.
von  dpa
Sie kassiert schon gut ab für die Maß - aber sie tut auch was dafür: Bedienung auf dem Oktoberfest.
Sie kassiert schon gut ab für die Maß - aber sie tut auch was dafür: Bedienung auf dem Oktoberfest. © dpa/Frank Leonhardt

München - Wenige Wochen vor dem Start des Oktoberfests sehen die Wiesnwirte den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes mit Skepsis entgegen. Wirtesprecher Toni Roiderer verlangt flexiblere gesetzliche Regelungen - bei den bürokratischen Vorgaben im Mindestlohngesetz, aber auch beim Arbeitszeitgesetz. Das wird jetzt strikter kontrolliert. Und so führt der Mindestlohn am Ende womöglich dazu, dass einige auf der Wiesn weniger arbeiten können - und damit auch weniger verdienen als bisher.

Video: Ein Blick auf die Wiesn-Baustelle

Wie auch andere Arbeitgeber kritisieren die Wirte die aufwändige Dokumentationspflicht. Auch dadurch brauchen sie mehr Angestellte. Roiderer rechnet damit, dass er in seinem Hackerzelt im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz dieses Jahr 40 bis 50 Mitarbeiter mehr beschäftigen wird.

Bei der Kritik am Mindestlohngesetz geht keineswegs um die Höhe des Stundenlohns. Auf dem größten Volksfest der Welt rollt der Rubel, die Bezahlung ist gut, das Trinkgeld sprudelt - so dass Bedienungen und andere Beschäftigte gerne länger arbeiten würden als das Gesetz erlaubt. Bedienungen verdienen hier in 16 Tagen so viel wie andere sonst in zwei Monaten. Oder noch mehr - darüber wird nämlich nicht geredet.

Bedienungen fürchten nun Einbußen - und die Wirte sorgen sich um die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter. "Sie wollen arbeiten - aber dürfen nicht", sagt Roiderer. Gearbeitet werden darf nach dem schon bisher geltenden Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden am Tag. Wird an einem Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen davor oder danach einen Ausgleichstag gewähren.

Neu ist aber: Nach dem Gesetz zum Mindestlohn müssen Unternehmen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro mit Anfang, Ende und Pausenzeiten genau dokumentieren. Viel zusätzlicher Aufwand. Und: Bekam der Wirt früher Überschreitungen hier womöglich im Bierzeltgetümmel nicht einmal mit, muss nun alles schwarz auf weiß nachvollziehbar sein. Manche Wiesnkräfte reisen für den Rummel von weit an, quartieren sich teuer ein - sie verstehen gar nicht, dass sie dann nicht länger zupacken dürfen als zehn Stunden.

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) und Roiderer hatten sich bereits vor Monaten getroffen, um über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wiesn und andere Volksfeste zu beraten. Nun sollen die gesetzlichen Grenzen wenigstens voll ausgeschöpft werden. Die Bedienungen können die 16 Festtage durcharbeiten, müssen aber für die drei Festsonntage freie Tage vor und nach dem Fest nehmen. Roiderer verlangt trotzdem weiter flexiblere Lösungen - die müsse der Gesetzgeber schaffen.

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