Korrupte Ordner, Maßkrugschlägerei und sexuelle Belästigung

Der Polizeibericht von Montag: Ein Betrunkener denkt, er ist beim Friseur anstatt auf dem Wiesn-Pissoir, ein Neuseeländer schlägt mit dem Maßkrug zu und ein Schweizer holt sein Glied auf der Bierbank raus.
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Polizei auf der Wiesn: Die gute Vorjahresbilanz soll heuer wiederholt werden.
dpa Polizei auf der Wiesn: Die gute Vorjahresbilanz soll heuer wiederholt werden.

München - Auch wenn das Treiben auf der diesjährigen Wiesn etwas überschaubarer ist als üblich: Um für Ordnung zu sorgen, haben die Polizistinnen und Polizisten trotzdem alle Hände voll zu tun. So auch am Sonntag:

 

Volltrunkener endet in Ausnüchterungszelle

Gegen 17.40 Uhr wollte ein 21- jähriger Amerikaner seine Notdurft an einem Lichtmast mitten auf dem Festwiesengelände verrichten.

Ein Polizeibeamter, welcher die Situation beobachtet hatte, begleitete schließlich den Mann auf ein nahegelegenes Pissoir.

Dort angekommen musste der 21-Jährige plötzlich nicht mehr seine Notdurft verrichten, weil er fest der Meinung war, dass die Toilettenanlage sein Friseursalon sei. Stattdessen setzte er sich auf die Urinrinne, womöglich um auf den Friseur zu warten. Der Wiesngast musste schließlich zur Wiesn-Wache verbracht werden, wo er seinen nicht unerheblichen Rausch ausschlafen durfte.

 

Maßkrugschlägerei

Streit zwischen Australier und Neuseeländer endet in Maßkrugschlägerei: Gegen 16 Uhr, gerieten ein 25- jähriger Neuseeländer und ein 22-jähriger Australier in einem Festzelt aus unbekannten Gründen in Streit. In dessen Verlauf schlug der 25-Jährige seinen Maßkrug gegen den Kopf seines Kontrahenten, sodass der Maßkrug zerbrach. Der 22-Jährige wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Es besteht der Verdacht auf eine Schädelfraktur und Gehirnblutung. Beim Zuschlagen verletzte sich der 25-Jährige an der Hand. Die Verletzung musste in einem Krankenhaus genäht werden.

Zur Klärung der Haftfrage wurde der 25-Jährige dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

 

Sexuelle Belästigung in einem Wiesnzelt

Eine 29-jährige Amerikanerin feierte am Sonntagabend ihren Geburtstag mit Freunden in einem Festzelt. Im Laufe des Abends suchte ein 32-jähriger Schweizer die Nähe zu dem Geburtstagskind. Da die Amerikanerin jedoch kein Interesse an dem Balzgehabe hatte, wies sie den Schweizer zurück. Der setzte seinen Anmachversuch trotzdem munter fort. Schließlich wurde er durch das Sicherheitspersonal des Zeltes verwiesen wurde.

Kurze Zeit später kam der Schweizer wieder zurück ins Zelt, stellte sich auf die Bierbank, öffnete seine Hose und zeigte der 29-Jährigen sein Geschlechtsteil.

Die Polizei nahm den Lustmolch fest und zeigte ihn wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage an.

 

Unberechtigter Einlass in ein geschlossenes Zelt

Am Samstagaben wurden zivile Taschendiebfahnder von einem in München lebenden Amerikaner angesprochen, dass er sie gegen Bezahlung in ein wegen Überfüllung geschlossenes Zelt bringen könnte.

Im weiteren Verlauf konnte dieser beobachtet werden, wie er mit zwei Ordnungsdienstangehörigen eines Zeltes kooperierte, um den Einlass eines englischen Touristen zu bewerkstelligen. Schließlich schritten die Fahnder ein. Der Erlös wurde sichergestellt. Gegen die beiden Wiesn-Ordner wird Anzeige wegen unberechtigtem Einlass in geschlossene Zelte erstattet.

 

 

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