Kinder ohne Eltern auf die Wiesn - Das sind die Regeln

Irgendwann wird es Teenagern zu fad, mit den Eltern über die Wiesn zu bummeln: Sie wollen mit ihren Freunden los. Ab wann man das erlauben sollte...
Laura Kaufmann |
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Der Albtraum eines jeden Vaters? Junge Teenie-Mädels bandeln am Italiener-Wochenende an.
dpa Der Albtraum eines jeden Vaters? Junge Teenie-Mädels bandeln am Italiener-Wochenende an.

Irgendwann wird es Teenagern zu fad, mit den Eltern über die Wiesn zu bummeln: Sie wollen mit ihren Freunden los. Ab wann man das erlauben sollte, sagt Armin Anstätt vom Jugendschutzbund.

München - Kleine Trachtler, die das bunte Treiben von Papas Schultern aus bestaunen und später Schokofrüchte übers halbe Gesicht verteilen – ein rührendes Bild. Nur: Irgendwann werden die kleinen Trachtler größer, und irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem sie die Wiesn nicht mehr mit Papa, sondern mit Freunden erleben wollen.

Armin Anstätt, der Leiter des Stadtjugendamts, kennt die offiziellen Regeln dazu: Kinder in Begleitung Erwachsener sind nur bis 20 Uhr im Festzelt erlaubt, draußen immer – mit Eltern. Kinder unter 16 ohne Begleitung sind nach 20 Uhr auf dem ganzen Festgelände nicht mehr erlaubt. „Es ist Sache der Eltern, wann sie ihre Kindern allein losziehen lassen“, sagt Armin Anstätt. „Generell ist es ratsam, die Kinder in Cliquen losgehen zu lassen. Kinder im Grundschulalter ohne Erwachsenenbegleitung auf die Wiesn zu lassen, davon raten wir generell ab.“

Eltern kennen ihre Kinder am besten und können am besten einschätzen, ab wann ein eigenständiger Wiesnbesuch mit Freunden sinnvoll ist. „Altersempfehlungen zu geben ist da schwierig“, sagt Anstätt. „Wenn das Kind schon relativ eigenständig, zuverlässig und vernünftig ist, wenn es sich von sich aus meldet wenn es unterwegs ist, dann ist ihm ein Wiesnbesuch tagsüber sicher zuzutrauen.“

Haben die Eltern kein gutes Gefühl dabei, den Nachwuchs allein übers Festgelände ziehen zu lassen, helfe oft ein Kompromiss: Ein gemeinsamer Wiesnbesuch, bei dem sich Kinder und Erwachsene für eine gewisse Zeit trennen und für später einen Treffpunkt vereinbaren.

Alkohol ist für junge Teenager selbstverständlich tabu. Ein Bier im Zelt bekommen Jugendliche ab 16 Jahren, „da achten die Bedienungen mittlerweile auch drauf“, sagt Anstätt. Schwierig sei es nur mit 15-Jährigen, die mit 16-jährigen Freunden ins Zelt kämen. Wenn es ums Trinken geht, ist das größere Problem bei Minderjährigen aber das Vorglühen. „Die meisten kommen ausgestattet mit Hochprozentigem her, das sie außerhalb der Wiesn aufgetrieben haben.“

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Generell gilt aber: „Das kommt wirklich selten vor.“ Unbegleitete 16-Jährige greift der Jugendschutz während der Wiesn jeden Abend auf. Die lassen sie nicht mehr gehen, bis mit den Eltern abgeklärt ist, wie die Kinder sicher heimkommen oder bis sie abgeholt werden. Ist niemand erreichbar, müssten die Kinder in Gewahrsam genommen werden, sprich: Im Heim übernachten. „Aber dazu ist es noch nie gekommen, wir haben immer eine Lösung gefunden“, sagt Armin Anstätt.

Auch kleine Kinder, die mit ihren Eltern unterwegs sind, gehen täglich im Gedränge verloren und landen beim Jugendschutz hinter dem Schottenhamel. „Kinder sollen Polizisten, Schausteller oder Bedienungen ansprechen“, rät Anstätt. „Sie alle kennen die Kinderfundstelle und bringen die Kleinen her.“ Er empfiehlt, Kindern die Handynummer von Mama oder Papa zuzustecken oder auf den Arm zu schreiben. „Das sorgt für eine schnelle Familienzusammenführung.“

 

 

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