Hohe Summen für Wiesn-Tisch: Wirte klagen gegen Händler

Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese meist für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind.
Im vergangenen Oktober hatte eine Wirtin einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I untersagte einer Agentur den Handel mit den Reservierungen. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Händler legte Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist.