Dubai-Wiesn wird ein Fall für die deutsche Justiz
München - Die Debatte um das geplante "Oktoberfest" in Dubai erreicht eine neue Dimension: Am Freitag kommender Woche (25. Juni) entscheidet das Landgericht München I über eine einstweilige Verfügung der bayerischen Landeshauptstadt gegen die Veranstalter. Das bestätigte eine Sprecherin.
Münchner Oktoberfest: Stadt will Unterlassungserkärung
Unter dem Motto "Oktoberfest goes Dubai" werde der unzutreffende Eindruck erweckt, das Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach der erneuten Corona-bedingten Absage in München nach Dubai um, hatte das Wirtschaftsreferat schon Mitte Mai mitgeteilt.
Die Stadt verlangt von den Organisatoren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, nicht mehr mit dem Oktoberfest München für ihr Event zu werben.
Wiesn-Chef Baumgärtner: "Weltweit guten Ruf schützen"
"Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe", sagte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU).

"Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen." Zeitgleich zur geplanten Expo-Weltausstellung von Dubai im Herbst soll in der Golf-Metropole eine eigene Ausgabe des Oktoberfests öffnen.
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