Drohnenflug über die Wiesn: Journalisten verstoßen gegen Flugverbotszone
München - In einem Radius von etwa 5,5 Kilometern rund um das Oktoberfest gilt eine Flugverbotszone und das bis in eine Höhe von zehn Kilometer. Verstöße können teuer werden.
Flugverbot über dem Oktoberfest: Polizei hat alles im Blick
Eine Streife der Wiesnpolizei hat am Sonntagnachmittag eine Drohne beobachtet, die über dem Schottenhamel-Zelt in der Luft schwebte. Der Pilot saß im Biergarten und steuerte das Fluggerät von dort aus via Fernsteuerung.
Die Beamten kontrollierten einen 44-Jährigen und seinen Begleiter (45), beide Männer stammen aus Serbien und gaben an, dass sie Journalisten sind. Der 44-jährige Drohnenpilot ließ die Drohne im Biergarten landen, ohne dass es zur Gefährdung von Personen kam. Den Auftrag dazu hatte ihm sein Chef, der 45-Jährige, erteilt. Beide Männer wurden wegen eines Verstoßes nach dem Luftverkehrsgesetz angezeigt, so ein Polizeisprecher, da über dem gesamten Festgelände vom 17. September bis 3. Oktober ein Überflugsverbot gilt, welches auch Drohnen jeglicher Art und Größe betrifft. Das Flugverbot wird von der Polizei strikt überwacht.
Weil die beiden Journalisten in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, mussten beide eine Sicherheitsleistung über rund 1.000 Euro hinterlegen.