Drohnenflug über die Wiesn: Journalisten verstoßen gegen Flugverbotszone

Zwei Journalisten aus Serbien verstoßen gegen die Flugverbotszone und werden festgenommen.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Toller Blick: Luftaufnahmen mittels Drohnen sind während der Wiesn untersagt.
imago images/Revierfoto Toller Blick: Luftaufnahmen mittels Drohnen sind während der Wiesn untersagt.

München - In einem Radius von etwa 5,5 Kilometern rund um das Oktoberfest gilt eine Flugverbotszone und das bis in eine Höhe von zehn Kilometer. Verstöße können teuer werden.

Flugverbot über dem Oktoberfest: Polizei hat alles im Blick

Eine Streife der Wiesnpolizei hat am Sonntagnachmittag eine Drohne beobachtet, die über dem Schottenhamel-Zelt in der Luft schwebte. Der Pilot saß im Biergarten und steuerte das Fluggerät von dort aus via Fernsteuerung.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Beamten kontrollierten einen 44-Jährigen und seinen Begleiter (45), beide Männer stammen aus Serbien und gaben an, dass sie Journalisten sind. Der 44-jährige Drohnenpilot ließ die Drohne im Biergarten landen, ohne dass es zur Gefährdung von Personen kam. Den Auftrag dazu hatte ihm sein Chef, der 45-Jährige, erteilt. Beide Männer wurden wegen eines Verstoßes nach dem Luftverkehrsgesetz angezeigt, so ein Polizeisprecher, da über dem gesamten Festgelände vom 17. September bis 3. Oktober ein Überflugsverbot gilt, welches auch Drohnen jeglicher Art und Größe betrifft. Das Flugverbot wird von der Polizei strikt überwacht.

Weil die beiden Journalisten in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, mussten beide eine Sicherheitsleistung über rund 1.000 Euro hinterlegen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.