Bier und Hendl für Polizei: Wiesnwirte entrüstet über Strafbefehl

"Wir machen das seit Jahrzehnten": Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt. Es kommt also voraussichtlich zur Verhandlung.
von  AZ/dpa
Es geht um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Toni Roiderer wehrt sich. (Archivbild)
Es geht um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Toni Roiderer wehrt sich. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Wirte zweier Oktoberfestzelte haben Strafbefehle erhalten, weil sie der Polizei Bier- und Hendlgutscheine ausgegeben haben. Der Sprecher des Münchner Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst, bestätigte am Mittwoch, dass Strafbefehle gegen Toni Roiderer und dessen Sohn Thomas (Hackerzelt) sowie das Ehepaar Steinberg (Hofbräuzelt) ergingen.

Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken?

Es gehe um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, ist empört. "Wir machen das seit Jahrzehnten", sagte er.

Ein solches kleines Dankeschön für die Arbeit der Beamten sei in der Region üblich. 50 Gutscheine für je ein Hendl und ein Bier habe er in der Polizeistation Grünwald abgegeben, einen Gutschein für jeden Beamten - ein Wert von rund 20 Euro.

Roiderer: "Woher soll ich wissen, dass das in Grünwald verboten ist?"

Dafür habe er 90 Tagessätze Strafe bekommen - "kurz vor vorbestraft! Für etwas, was in Bayern gang und gäbe ist." Und von wegen Vorteilsnahme: "Wenn ich bei Rot über die Ampel fahr', weiß ich, dass ich meinen Führerschein verliere - auch wenn ich ein Bier bezahlt hab'."

Roiderers "Gasthof zum Wildpark" in Straßlach gehört laut Roiderer zum Gebiet der Grünwalder Beamten. In München dürften Beamte solche Gutscheine annehmen. "Woher soll ich wissen, dass das in Grünwald verboten ist?" Auf der Wiesn hätten auch Helfer anderer Institutionen Gutscheine bekommen. "Wenn jemand das nicht annehmen darf, dann soll er das sagen. Dann kriegt es das nicht mehr."

Roiderer hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt, es wird also voraussichtlich zur Verhandlung kommen. Der ehemalige Dienststellenleiter der Grünwalder Polizeiinspektion hatte wegen Vorteilsannahme bereits eine Strafe im fünfstelligen Bereich erhalten. Er hat den Strafbefehl akzeptiert.

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