Ausweispflicht für die Wiesn-Ordner
Den Wiesn-Ordnern wird jetzt Ordnung beigebracht: Nachdem in der Vergangenheit viele Sicherheitsfirmen auf dem Oktoberfest nicht mit dem Personal gearbeitet haben, das sie angemeldet hatten, werden die Sicherheitskräfte nun dazu verpflichtet, gut sichtbar einen Ausweis mit amtlichem Siegel bei sich zu tragen.
München - Dieser Ausweis soll die Ordner erkennbar machen - mit Ordnernummer, Foto und sogar dem Namen des Mitarbeiters. Die Sicherheitsfirmen hätten diese Regelung gerne verhindert, schließlich geben die neuen Ausweise die komplette Identität ihrer Angestellten preis - und das auf dem größten Volksfest der Welt.
Nachdem das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in den vergangenen Jahren aber immer wieder feststellen musste, dass auf der Wiesn nicht überprüfte oder von den Sicherheitsbehörden sogar abgelehnte Ordner im Einsatz waren, wird die Oktoberfestverordnung jetzt entsprechend verschärft.
Nun gehört der Job des Wiesn-Ordners bekanntlich nicht zu den einfachsten: betrunkene Leute, überfüllte Zelte, aufgeheizte Stimmung. Das KVR hat deshalb schon immer besonders darauf geachtet, dass die Sicherheitsfirmen nur qualifiziertes Personal durch die Zelte patrouillieren lassen. Die Überprüfung gestaltete sich bislang jedoch oft schwierig. Während des Wiesn-Betriebs haben das KVR und Polizei schlichtweg zu wenig Zeit, um zu kontrollieren, ob von den rund tausend auf dem Oktoberfest tätigen Ordnern auch tatsächlich diejenigen unterwegs sind, die von den Sicherheitsfirmen angemeldet wurden.
Die neuen Ausweise sollen das nun deutlich einfacher machen. Wenn der Stadtrat am Dienstag zustimmt, müssen die Sicherheitskräfte künftig auch härteren Kriterien entsprechen: „In rechtlicher und fachlicher Hinsicht geschult, körperlich geeignet sowie der deutschen Sprache mächtig“ sollen sie nach den Wünschen der Stadt sein. Zudem sollen sie sich Kenntnisse bei der Deeskalation und der Gewaltprävention erworben haben.
Sollten die Sicherheitsfirmen die Vorgaben nicht einhalten, will das KVR Bußgelder verhängen. Schließlich gehe von unzuverlässigen Wiesn-Ordnern „ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko“ aus, so heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat.