Oktoberfest: So werden Wiesn-Zelte vergeben

Persönliche Erfahrung, Zelt-Konzept, Ökologie: Wer auf die Wiesn darf, entscheidet die Stadt München. Die AZ erklärt, auf was es ankommt, welche Kriterien eine Rolle spielen.
von  AZ

München - Wer auf die Wiesn darf, das entscheidet die Stadt München. Bei Schaustellern, Brauereien und auch den Wirten. Jedes Jahr bewerben sich rund 1500 Betriebe für einen Standplatz, zugelassen werden 500, darunter auch 14 große Wiesnwirte:


Brauereizelte:

Von ihnen gibt es sieben, die – wie der Name vermuten lässt – den großen Münchner Brauereien gehören. Viele dieser Zelte tragen ihren Besitzer schon im Titel: Augustiner, Hacker, Hofbräu oder Löwenbräu. Etwas besser versteckt sind die Brauereien hinter der Bräurosl (Hacker-Pschorr) und dem Winzerer Fähndl (Paulaner). Die Stadt achtet auf eine gerechte Verteilung. Am wenigsten stark repräsentiert ist das Staatliche Hofbräu, das deshalb 2011 mit dem Festzelt auf der „Oidn Wiesn“ zum Zug kam.


Wirtszelte:

Fünf Zelte gehören allein den Wirten. Dazu zählt Sepp Krätzs „Hippodrom“, das Festzelt der Familie Schottenhamel, die Fischer-Vroni der Familie Stadtmüller, Käfers Wies’n-Schänke und das Weinzelt der Familie Kuffler. Schützenzelte: Sie haben eine Sonderstellung innen. Das Armbrustschützenzelt und das Schützenfestzelt gehören den Schützenvereinen, die ihre Zelte verpachten – seit Jahren an die Familien Inselkammer und Reinbold. Interessant ist das, weil bei einem eventuellen Verkauf des Hippodroms nicht nur Brauereien oder Wirte den Zuschlag bekommen könnten, sondern auch Vereine. Kein Zelt, aber etabliert auf der Wiesn, ist etwa der Festring der Stadt München.


Die Vergabe durch die Stadt:

Egal wer sich auf ein Wiesn-Zelt bewirbt: Jeder Wirt wird von der Stadt bewertert. Zwar schlagen die Brauereien Wirte vor, doch auch hier überprüft die Stadt als Veranstalter die Eignung. Im Falle Krätz heißt das: Sollte er sein Zelt verkaufen, ist dem Käufer noch lange keine Zulassung auf dem Oktoberfest garantiert.


„Bekannt und bewährt“:

So lautet der oberste Grundsatz. Der Gastronom muss sich bereits einen Namen gemacht haben und als zuverlässig gelten – eines der wichtigsten Kriterien für eine Wiesn-Konzession.


Persönliche Erfahrung:

Auch sie spielt eine wichtige Rolle. So muss der Wirt bereits erfolgreich einen Gastrobetrieb führen, sich natürlich an das Gaststättengesetz halten. Auch liquide muss er sein, damit er zum Beispiel den Auf- und Abbau eines Zeltes finanzieren kann. Dieser Punkt ist meistens kein Problem. Verlangt wird auch Volksfesterfahrung. Gern gesehen ist es, wenn hinter einem Wirt eine Familie steht, die ihn stützt.


Zelt-Konzept:

Die Ideen sind ein weiteres Kriterium. Dabei muss aber die Tradition gewahrt werden und das Bild der Wiesn möglichst erhalten bleiben. Das Zelt muss auch Brandschutzvorschriften entsprechen.


Ökologie:

Wichtig ist auch, ob Wasser wiederaufbereitet wird und welche Qualität die Speisen haben.


Die Entscheidung:

Nach einem Punktesystem ergibt sich eine Rangliste für die verschiedenen Branchen auf der Wiesn. Fällt ein Wirt raus, rückt ein neuer nach. Der neue Wirt muss aber nicht ein Zelt übernehmen – er darf eigene Ideen umsetzen.

 

 

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