Oktoberfest oder Bier: Rechtsstreit um die Schützenliesl
Ein anderer Betrieb dagegen würde mit der Schönen gerne ein Oktoberfestzelt schmücken und ließ sich dafür 2016 Markenrechte sichern. Dagegen ist die Brauerei nun vor Gericht gezogen. Am Dienstag hat die Verhandlung am Landgericht München I begonnen.
Schützenliesl: Sind die Markenrechte verfallen?
Die Münchner Kindl Brauerei will mit ihrer Klage erreichen, dass die Markenrechte der Beklagten als verfallen erklärt werden. Sie beruft sich nach Angaben des Gerichts darauf, dass Markenrechte aktiv und erfolgreich genutzt werden müssen. Das ist nach Ansicht der Brauerei nämlich nicht der Fall. Schließlich habe sich die Beklagte von 2016 bis 2019 erfolglos um ein Festzelt auf der Oidn Wiesn beworben, 2020 und 2021 sei das Oktoberfest dann ausgefallen.
Die Schützenliesl geht auf ein Ölbild zurück, das der Münchner Maler Friedrich August von Kaulbach um 1880 von der Hilfskellnerin Coletta Möritz gemalt hatte, die er aus dem Sternecker Bräu im Tal in München kannte.
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