Ohne Skihelm wird's jetzt teuer

Wer oben ohne fährt, muss künftig damit rechnen, nach Unfällen zur Kasse gebeten zu werden. Das Oberlandesgericht gibt in einem Grundsatzurteil Unfallopfern eine Mitschuld
John Schneider |
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So ist's richtig: Mit Helm ist man beim Skifahren auf der sicheren Seite. Das sagt jetzt auch das Gericht.
dpa So ist's richtig: Mit Helm ist man beim Skifahren auf der sicheren Seite. Das sagt jetzt auch das Gericht.

Wer oben ohne fährt, muss künftig damit rechnen, nach Unfällen zur Kasse gebeten zu werden.
Das Oberlandesgericht gibt in einem wegweisenden Urteil Unfallopfern eine Mitschuld

MÜNCHEN Es ist ein Pisten-Unfall mit Folgen für alle Skifahrer: Karl T. (alle Namen geändert), pensionierter Beamter der Stadt Menden, steht am 8.März 2009 gemeinsam mit seiner Frau Juliane in Ellmau (Tirol) auf der blauen Ski-Piste. Da rauscht von oben ein Skifahrer heran.
Hans S. will dem Ehepaar aus dem Sauerland noch ausweichen. „Ich habe in einer Bodenwelle den Ski verkantet, da löste sich die Bindung”, berichtet er später. Unkontrolliert schießt der Fischbachauer in die beiden, verletzt vor allem die Frau schwer am Kopf. Sie muss per Hubschrauber abtransportiert werden.
Unschuldig verletzt? Klar, dass die Versicherung da zahlen muss. Oder?

Der Haftpflichtversicherer wehrt sich gegen die Forderungen. Sehr zum Unwillen der Eheleute, die nicht verstehen können, warum die Regulierung ihrer legitimen Ansprüche nicht schneller erfolgte. Es geht vor Gericht. Karl T. ist anfangs noch siegessicher. Und hat Grund dazu: In der ersten Instanz hat ihm das Münchner Landgericht zu „hundert Prozent Recht gegeben”, wie er sagt.
Doch der Sauerländer wird von den bayerischen Richtern kalt erwischt: Das Oberlandesgericht schließt sich nämlich den Einwänden des Versicherers an – und kippt das Urteil des Landgerichts in einem wichtigen Punkt: Weil sie keinen Helm getragen hat, muss die Frau die Hälfte der Behandlungskosten für ihre Kopfverletzungen zahlen. Da sie sich aber auch andere Verletzungen (Hüfte, Wirbel) zugezogen hat, wird die erfahrene Skiläuferin am Ende etwa 30 Prozent (von knapp 7000 Euro) zahlen müssen.

Es ist ein Fall, der alle Skifahrer angeht. Denn ein solches Urteil ist bislang einmalig. Skifahrer sollten sich in Zukunft darauf einstellen, dass sie wie Juliane T. zur Kasse gebeten werden, wenn sie keinen Helm tragen. Selbst dann, wenn sie bei einem Unfall auf der Piste keinerlei Schuld trifft.
Warum? Anders als beim Fahrrad, das man für die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzt, handele es sich beim Skifahren nach Ansicht der Richter „stets um eine sportliche Betätigung”. Auch bei Ski-Anfängern seien die Geschwindigkeiten größer als auf dem Radl, zudem würden die Pisten und das Material immer schneller.
Daraus ergibt sich für den Senat um den Vorsitzenden Richter Thomas Steiner, dass ein Helm inzwischen getragen werden muss – und nach Beobachtung der selber skifahrenden Richter auch immer mehr von Skifahrern getragen wird. Und das ganz ohne gesetzliche Helmpflicht.

So wie Unfallverursacher Hans S.: Der trägt schon lange Helm beim Skifahren. Das war auch am 8. März 2009 nicht anders. „Ich bin danach aufgestanden”, berichtet er, „und konnte später mit einem blauen Fleck einfach weiterfahren.” Der Helm hat ihn vor schlimmeren Verletzungen bewahrt.

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