Ohne Fahrschein unterwegs - Haftbefehl lag schon vor
Am Donnerstag gingen der Bundespolizei zwei besonders kuriose "Täter" ins Netz.
München - Gegen eine Schwarzfahrerin, die der Bundespolizei am Donnerstag vom Zugpersonal gemeldet wurde, lag schon eine Haftbefehl wegen demselben Vergehen vor.
Das Amtsgericht München hatte bereits vor rund einem Jahr gegen die Frau Vollstreckungshaft erlassen. Die 32-Jährige war wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da die Frau die Gesamtforderung über 223,50 € nicht begleichen konnte, wurde sie, voraussichtlich für die kommenden 10 Tage, zur Abbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe der Justiz überstellt.
Ein 26-Jähriger aus Leutkirch im Allgäu, wollte einen Handydiebstahl melden. Ein Datenabgleich ergab, dass gegen den 26-Jährigen ein Haftbefehl des Landgerichtes Trier vorlag.
Dabei hatte der junge Mann gegen Meldeauflagen verstoßen. Da gegen den 26-jährigen in einem anderen Verfahren des Amtsgerichtes München eine Meldeauflage außer Kraft gesetzt worden war, dachte er, dies gelte auch für das Verfahren in Trier. Ein "Missverständnis" des polizeilich nicht ganz unbekannten Mannes, der heute dem Haftrichter vorgeführt wird.
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