Ohne Befugnis: 36-Jähriger rast mit Sanka durch München

Ein Mann soll einen Rettungswagen in die Werkstatt bringen - und rast stattdessen mit Blaulicht und Martinshorn durch München. Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art: Nun muss er für ein halbes Jahr hinter Gitter, seinen Führerschein ist er ebenfalls los.
von  AZ
Der Mann raste ohne Berechtigung mit Blaulicht durch München. (Symbolbild)
Der Mann raste ohne Berechtigung mit Blaulicht durch München. (Symbolbild) © dpa/Arno Burgi

München - Weil er ohne Berechtigung mit einem Rettungswagen durch München gebraust ist, hat das Amtsgericht einen 36-jährigen Münchner zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt und ihm den Führerschein entzogen.

Der Rettungsdiensthelfer sollte laut Mitteilung des Amtsgerichts Anfang Mai vergangenen Jahres einen Rettungswagen zur Reparatur in die Werkstatt bringen. Der Mann nutzte die Gunst der Stunde, schaltete Blaulicht und Sirene ein und raste die Prinzregentenstraße entlang. Die anderen Verkehrsteilnehmer wussten freilich nicht, dass es sich dabei nicht um einen Notfall handelt, und gewährten dem Sanka trotz grüner Ampel Vorfahrt. Um im Falle einer Kontrolle etwas vorzeigen zu können, fälschte der Mann außerdem einen Rettungsausweis.

Angeklagter zeigt sich vor Gericht reumütig

Als Grund für seine Tat nannte der 36-Jährige eine zurückliegende Trennung. "Ich gebe zu, dass ich mich rücksichtslos verhalten habe. Mir ging es aufgrund einer schweren Trennung und Sachen, die aus meinem früheren Leben kamen, nicht sehr gut", erklärte der Angeklagte vor Gericht: "Mir selbst hat dieses Gefühl Lust bereitet." Bei seiner Aussage gab er sich reumütig und beteuerte, sich von einem Verkehrspsychologen helfen lassen zu wollen.

Das Bedauern des Angeklagten erscheint allerdings in einem anderen Licht, wenn man die Aussagen des Polizisten, der den Fall aufgenommen hat, berücksichtigt. Der Beamte gab an, den Mann bereits zwei Tage vor dessen Spritztour an einem See getroffen zu haben - auch dorthin war er mit dem Sanka gefahren. "Wenn Sie mir diesen Wagen wegnehmen, nehme ich mir den nächsten und mache es wieder", soll er damals zu dem Polizisten gesagt haben.

Der Angeklagte war bereits mehrfach vorbestraft

Ebenjene fehlende Einsicht wurde auch in der Urteilsbegründung berücksichtigt. Der Mann hatte bereits elf Eintragungen im Strafregister und wurde mehrmals beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Außerdem war er bereits zweimal auf Bewährung.

"Das Gericht hat auch aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel daran, dass er sich allein eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe zur Warnung dienen lässt", teilt das Amtsgericht in der Urteilsbegründung mit: "Die zurückliegenden Vorstrafen sowie sein Verhalten gegenüber dem Zeugen zeigen, dass er jeweils Einsicht vorgibt, aber dann doch uneinsichtig bleibt, weder aus seinen Vorstrafen noch den Gerichtsverhandlungen etwas gelernt hat. Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist auch zum Schutz der Bevölkerung unausweichlich."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.

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