Ohne Anwalt: 70-Jährige klagt gegen Rundfunk-Gebühren

Seit 1981 besitze sie gar kein Fernseh- oder Rundfunkgerät mehr, sagt Anna-Maria V. (70). Dennoch müsse sie Rundfunkgebühren zahlen. Das sieht die Milbertshofenerin nicht ein. Sie erhob nach jahrelangem Mahnungskampf am 6. November 2016 Klage am Verwaltungsgericht. Es geht um eine 232-Euro-Forderung.
Dass sie keine Endgeräte habe, ist dabei nur eines von vielen Argumenten, die sie gesammelt und dem Gericht vorgelegt hat. So hält sie den 2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – die gesetzliche Grundlage der Gebührenerhebung – für verfassungswidrig. Weil im Grundgesetz stehe, dass man sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten können muss. Rundfunkgebühren würden sie aber daran hindern, ihr Geld in den Kauf von Zeitungen zu investieren.
Anna-Maria V. kommt ohne Anwalt
Fernsehen sei zudem gesundheitsschädlich, führt die Klägerin in ihrer Klage an. Mit Rundfunkgebühren unterstütze man also ein "gesundheitsschädliches" System. Kritik übt sie auch am Böhmermann-Skandal und dem Verhalten des ZDF. Wer TV-Gebühren zahlt, unterstütze ihrer Meinung nach damit ungewollt strafbare Handlungen.
"Es gibt zur GEZ viele Urteile", sagt Anna-Maria V. vor Gericht. "Aber da ist viel Widersprüchliches drin." Juristischen Beistand hat sie sich nicht zu Hilfe geholt. Obwohl sie als ehemals medizinisch-technische Angestellte keinerlei juristische Erfahrung hat.
Immerhin ist sie da und vertritt ihre Position. Der beklagte BR hat dagegen keinen Vertreter in die Bayerstraße geschickt. So wird aus der Verhandlung im Saal 4 des Bayerischen Verwaltungsgerichts ein Zwiegespräch zwischen der Klägerin und ihrer Richterin.
Verwaltungsrichterin Melusine Fackler zeigt in dem Gespräch durchaus Verständnis für die Gebühren-Rebellin. Dass das neue Gesetz durchaus Ungerechtigkeiten zulässt, sei ihr klar. Dass zum Beispiel ein Ein-Personen-Haushalt so viel zahlt wie eine neunköpfige WG – nicht gerecht. Aber Fackler zeigt der Klägerin auch sehr deutlich die Grenzen auf: "Ich bin an Recht und Gesetz gebunden."
Die Klägerin wird wohl keine Chance haben - und bleibt trotzdem hart
Der Staatsvertrag ist vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und anderen Obergerichten geprüft worden. Das Ergebnis war immer dasselbe. Das Gesetz ist nicht verfassungswidrig. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für Privathaushalte verfassungsgemäß ist.
Schlechte Karten also für Anna-Maria V.? Ja. Die Richterin ließ keine Zweifel daran, wie ihr Urteil ausfallen wird. Die Klage der Milbertshofenerin wird wohl abgewiesen. Das Angebot, die Klage zurückzunehmen und damit Gerichtsgebühren zu sparen, lehnte die 70-Jährige nach zehn Minuten Denkpause ab.
"Ich will ein Sandkorn im Getriebe sein", hat sie schon vor der Verhandlung im Gespräch mit der AZ erklärt. Dass ihre Klage kaum Chancen hat, war ihr da schon bewusst. Aber wenn viele klagen, wenn es viele Sandkörner wie sie gibt, kommt die Gebühren-Maschinerie vielleicht ins Stocken. Das ist ihre Hoffnung.
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