Ölgemälde ruiniert? Gericht will weiteren Zeugen vernehmen

Mit einer misslungenen Reinigung soll ein Restaurator vier Ölgemälde ruiniert haben – das wirft ihm der Betreiber einer Galerie in München vor. Jetzt will das Oberlandesgericht eine Entscheidung verkünden – doch ein Ende des Streits scheint nicht in Sicht.
dpa |
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Galerist Andreas Baumgartl zeigt in seiner Galerie drei der mutmaßlich durch einen Restaurator beschädigten Kunstwerke.
Matthias Balk/dpa Galerist Andreas Baumgartl zeigt in seiner Galerie drei der mutmaßlich durch einen Restaurator beschädigten Kunstwerke.

München - Im Münchner Zivilprozess um vier mutmaßlich ruinierte Ölgemälde soll ein weiterer Zeuge vernommen werden. Der Gutachter soll dazu aussagen, ob er bei einer "augenscheinlichen Überprüfung" des Bildes "Der Schreiber" von Carl Spitzweg im November 2010 festgestellt hat, dass das Bild durch starke Reinigung zumindest die obere Malschicht weitgehend eingebüßt hat. Dies teilte das Oberlandesgericht München (OLG) am Mittwoch mit.

Der Betreiber einer Galerie in München wirft einem Restaurator vor, die vier Kunstwerke erheblich beschädigt zu haben. Er fordert deshalb Schadenersatz. Der Zeuge soll in Anwesenheit zweier anderer Sachverständiger vernommen werden. Das Gericht will die mündliche Verhandlung am 4. April fortsetzen.

Drastischer Wertabfall nach Restaurierung

2009 hatte der Galerist den Restaurator damit beauftragt, die vier Bilder zu reinigen. Dieser habe den alten Firnis, also den Schutzanstrich auf der Malerei, abnehmen und mit einem neuen versehen sollen. Der Restaurator habe stattdessen die Farben "weggewaschen durch viel zu scharfe Lösungsmittel". Das Spitzweg-Gemälde soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20.000 bis 25.000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf nur noch 5.500 Euro gesunken, so der Vorwurf.

Der Beklagte weist die Anschuldigungen zurück. Die Bilder seien schon vorher in einem schlechten Zustand gewesen, hatte sein Anwalt im Januar vor Gericht gesagt. Das Gericht hatte für eine gütliche Einigung geworben, doch die Parteien kamen nicht überein.

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