ÖDP-Chef wegen Lesen auf der Bank festgenommen - Urteil gefallen
München - Auf Parkbänken sitzen und die Sonne genießen verstößt nicht gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das hat das Landgericht jetzt in einem Urteil entschieden und damit ÖDP-München Chef Thomas Prudlo recht gegeben.
Prudlo war im April dieses Jahres für einige Stunden festgenommen worden, weil er auf dem Königsplatz auf einer Parkbank in der Sonne gesessen und ein Buch gelesen hatte. Sein Einspruch war damals weder beim KVR noch beim Amtsgericht erfolgreich. Doch das Landgericht hat nun ein Urteil zugunsten von Prudlo ausgesprochen, da er "alleine sitzend weder jemanden gesundheitlich gefährdete und zudem der Gesetzgeber nie erläuterte, wie die genaue Form des Frischluftholens auszusehen hat".

Joggen erlaubt, in der Sonne sitzen nicht?
Dem Vorfall war laut Prudlo eine Beobachtung vorausgegangen: "Ich hatte davor beobachtet, dass eine alte Frau von der Polizei aufgefordert wurde, die Parkbank zu verlassen. Das fand ich unmöglich. Joggen sei erlaubt, aber auf der Parkbank sitzen und die ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr einsammeln nicht. Soll jetzt eine achtzigjährige Frau joggen, um an die frische Luft und in die Sonne zu dürfen?", erklärt er.
Obwohl nach diesem Vorfall das Innenministerium das Parkbanksitzen ausdrücklich erlaubte, seien laut ÖDP sowohl das KVR als auch das Amtsgericht dabei geblieben, neben dem Arrest ein Bußgeld von 350 Euro zu verlangen.