Oberlandgericht München: Restaurator ruiniert Ölgemälde - und muss dafür blechen

Ein Restaurator hat bei seiner Arbeit mehrere seltene Bilder teils schwer beschädigt. Nun wurde er vom Oberlandesgericht München zu einer satten Geldstrafe verurteilt.
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Galerist Andreas Baumgartl zeigt in seiner Galerie drei der beschädigten Kunstwerke.
Matthias Balk/dpa Galerist Andreas Baumgartl zeigt in seiner Galerie drei der beschädigten Kunstwerke.

München - Weil er vier Ölgemälde mit seiner Arbeit zum Teil erheblich beschädigt hat, soll ein Restaurator einem Galeristen 26.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Mittwoch weitgehend ein früheres Urteil des Landgerichts Traunstein, das der Restaurator angefochten hatte. Die dortigen Richter waren der Argumentation des Galeristen bei drei Bildern teilweise gefolgt und hatten Ansprüche gegen den Beklagten anerkannt.

Senat weist Revision zurück

Unter den Bildern ist auch das Gemälde "Der Schreiber" des Malers Carl Spitzweg (1808-1885). Es soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20.000 bis 25.000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild mit zu scharfen Lösungsmitteln gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf 5.500 Euro gesunken – so der Vorwurf.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der Senat nicht zu. Der Restaurator kann dagegen aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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