Oberlandesgericht: Verstaatlichung rechtens

Ehemalige Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) sind am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage gegen die Verstaatlichung des Unternehmens gescheitert.
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Ehemalige Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) sind am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage gegen die Verstaatlichung des Unternehmens gescheitert.

München - Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für ein verfassungswidriges Handeln des Bundes und wiesen die Berufungsklage der Anleger ab. Zuvor hatte bereits das Landgericht München die Klage abgewiesen. Die HRE war nach ihrer dramatischen Notlage im Herbst 2009 gegen den Widerstand vieler Aktionäre verstaatlicht worden. Als der Bund über den Bankenrettungsfonds Soffin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, brachte er auf einer turbulenten Hauptversammlung im Oktober 2009 den Zwangsausschluss der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durch. Gegen den Beschluss zu diesem sogenannten Squeeze Out waren die Anleger vor Gericht gezogen.

 

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