Oberlandesgericht: Münchnerin klagt gegen Bahnlärm

Seit seiben Jahren streitet eine Truderingerin mit der Deutschen Bahn: Das Oberlandesgericht regt einen Vergleich an. Ansonsten muss ein teures Gutachten her.
von  John Schneider
Brigitte Jais (r.) mit ihrer Tochter Michaela Hornog und ihrem Anwalt Matthias Möller-Meinecke.
Brigitte Jais (r.) mit ihrer Tochter Michaela Hornog und ihrem Anwalt Matthias Möller-Meinecke. © anf/dpa

Seit seiben Jahren streitet eine Truderingerin mit der Deutschen Bahn: Das Oberlandesgericht regt einen Vergleich an. Ansonsten muss ein teures Gutachten her.

Brigitte Jais (65) möchte auch mal ein Fenster in ihrem Truderinger Haus kippen dürfen – ohne dann das laute Rattern der Güterzüge ertragen zu müssen. Die Züge fahren mit 60 Stundenkilometern an dieser Stelle viel zu schnell, findet sie. Mit ihrer Klage hatte sie sich vor dem Landgericht auch durchgesetzt. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Bahn bemüht das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz.

Und der OLG-Senat ist nicht ganz so überzeugt, dass Brigitte Jais im Recht ist. Die Richter haben sich vor Ort einen (Hör-)Eindruck verschafft. Sie haben Überraschendes herausgefunden. Der Lärm von der Autobahn und einer anderen Bahnstrecke sei störender gewesen als die Güterzüge. Abschließend klären müsste das ein neues, teures Gutachten. Die Klage haben Brigitte Jais, ihr inzwischen verstorbener Mann und ihre Tochter vor sieben Jahren eingereicht. Mit einem neuen Gutachten könnten weitere Jahre dazukommen.

Der Senat regt deshalb einen Vergleich an. 2020 müssten die Züge ja sowieso auf neue, leisere Kunststoffklotzbremsen umgerüstet werden. Und bis dahin tut es nach Ansicht der Richter statt aktivem Lärmschutz – wie Lärmschutzwände an der Bahnstrecke oder verminderte Zuggeschwindigkeiten – auch passiver Lärmschutz, zum Beispiel schalldichte Fenster. Nur kippen kann Brigitte Jais ihre Fenster dann immer noch nicht.

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