Oberlandesgericht München urteilt: Insekten im Bett sind in der Karibik hinnehmbar

Eine Familie verlebt einen Horror-Urlaub in der Karibik. Mit ihrer Klage scheitert sie aber vor Gericht. Die Begründung: Kleiderschränke brauchen keine Türen, Insekten im Bett kommen in der Karibik vor und auch Klimaanlagen in der Lautstärke eines Mixers sind erträglich.
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München - Eine Auszeit vom Alltag sollten die zwei Wochen Ferien in der Karibik sein. Dann hatte eine Familie aus Köln aber so viel an ihrer Unterkunft in der Dominikanischen Republik zu beanstanden, dass die Erholung ausblieb – und sie am Ende deshalb sogar vor Gericht zog.

Der Schrank in der Unterkunft ihrer Pauschalreise zum Gesamtpreis von 3.786 Euro habe weder Kleiderstange noch Türen gehabt, klagte die Familie vor dem Amtsgericht München – und noch mehr.

Unter anderem habe die Gardine heruntergehangen. Badewanne und -armaturen seien verkalkt und verrostet gewesen, die Toilette dreckig, die Spülung nicht funktionstüchtig, der Wasserkasten innen schwarz. Im Bad hätten fünf kleine tote Fliegen oder Käfer gelegen. Außerdem habe man vom Balkon auf Ventilatoren und Generatoren gesehen.

Familie durfte kein anderes Zimmer belegen

Die Klimaanlage sei nachts so laut gewesen, dass die Familie sie ausstellen musste, um schlafen zu können. "Der Geräuschpegel war mit einem laufenden Mixer zu vergleichen", heißt es in der Klage.

Vom Balkon aus habe man außerdem Bautätigkeiten gesehen – und gehört: Es sei gehämmert und gesägt worden – ab 11 Uhr morgens bis 19 Uhr abends.

Die 53-jährige Klägerin, ihr 55-jähriger Ehemann und der 17-jährige Sohn forderten deshalb am zweiten Tag vom Hotel ein Umzugsangebot innerhalb der Drei-Sterne-Anlage.

Als das ohne Erfolg blieb, buchten sie neue Zimmer in einer Vier-Sterne-Hotelanlage für 1.827,84 Euro. Die Klägerin forderte deshalb vom Veranstalter weitere 3.781,84 Euro – 986 Euro waren von der Beklagten bereits anerkannt und ausgezahlt worden. Die Beklagte ist aber der Auffassung, dass Schränke in der Karibik üblicherweise zur Vermeidung von Schimmelbildung nicht mit Türen versehen seien. Klimaanlagen seien nun einmal nicht geräuschlos – und in Ganzjahresferiengebieten seien einzelne Instandhaltungsarbeiten während des Betriebs hinzunehmen. Auf einen Umzug habe mangels erheblicher Reisemängel also kein Anspruch bestanden.

Das Gericht sieht keinen erheblichen Mangel im Zimmer

Die zuständige Richterin sah es ähnlich: Die Toilette sei am zweiten Tag repariert worden, Schranktüren und Kleiderstange in der Leistungsbeschreibung nicht vereinbart gewesen – wie auch ein bestimmter Blick aus dem Zimmer. Insekten rechtfertigten "unter Würdigung der Gesamtumstände, insbesondere der feuchten Gegebenheiten in der Karibik" keine Preisminderung von mehr als zwei Prozent.

Einen erheblichen Mangel, der die Beklagte für die Kosten der Selbstabhilfe – der Hotel-Umzug – ersatzpflichtig gemacht hätte, erkannte das Gericht nicht. Es wies die Klage ab, wie auch jetzt die Berufung.

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