OB-Stichwahl: Verwirrung wegen neuen Wahlscheinen
München - Eigentlich war die Ansage klar: Die OB-Stichwahl am 29. März, in der Dieter Reiter (SPD) gegen Kristina Frank (CSU) antreten wird, findet "ausschließlich per Briefwahl" statt, hat die Staatsregierung wegen der Corona-Krise beschlossen (AZ berichtete).
Umso verwirrender: Auf den Briefwahlunterlagen, die in einigen Münchner Haushalten bereits angekommen sind, heißt es: "Mit Ihrem Wahlschein können Sie entweder per Briefwahl wählen oder in ein Wahllokal gehen." Ein Wahllokal ist jedoch in dem Schreiben nicht vermerkt. Wie auch – schließlich soll es eine reine Briefwahl werden.

Wahlschein ließ sich nicht mehr ändern
Eine weitere Panne des Kreisverwaltungsreferates (KVR)? Wenn man nach einer Mitteilung des KVR geht, scheint es sich eher um ein logistisches Problem zu handelt. KVR-Sprecher Johannes Mayer sagt: "Aus drucktechnischen Gründen ließ sich der Text auf den Wahlscheinen nicht mehr ändern." Diese Konsequenz sei vom Innenministerium "ausdrücklich in Kauf genommen" worden. Durch den Beschluss des Freistaats, die Stichwahl als reine Briefwahl durchzuführen, verliere der Hinweis seine Gültigkeit.
Insgesamt spricht Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) von einer "großen logistischen Herausforderung". Er erklärt: "Weil jeder Wahlberechtigte automatisch Briefwahlunterlagen bekommt, müssen sehr kurzfristig dreimal so viele gedruckt und verschickt werden wie normalerweise, nämlich deutlich über eine Million." Aufgrund der besonders großen Anzahl werden die Briefwahlunterlagen in mehreren Wellen verschickt. Die beauftragte Druckerei arbeite rund um die Uhr, heißt es weiter vom KVR. Böhle sagt: "Wir ziehen alle Register." Aber: "Der Versand der letzten Welle wird trotzdem erst kurz vor dem Wahlwochenende möglich sein."
Wahlunterlagen können auch im KVR abgeholt werden
Übrigens: Wer am Samstag, 28. März, noch nichts im Briefkasten hatte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im KVR abholen. Tatsächlich kann dort dann auch gleich gewählt werden. Der genaue Ort und die Öffnungszeiten werden noch vom KVR bekanntgegeben. Und was passiert, wenn es einer wahlberechtigten Person auf Grund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder Corona-Quarantäne nicht möglich ist, die Briefwahlunterlagen selbst abzuholen? Mayer sagt: "Dann können die auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden."
Wichtig: Die Vollmacht muss jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 18 Uhr, wieder dem Wahlamt vorliegen, damit sie im Rahmen der Briefwahl ausgezählt werden können. Sonderbriefkästen für Briefwahlunterlagen gibt es unter anderem beim KVR, Ruppertstraße 11 oder 19 und am Rathaus, Marienplatz, Höhe Fischbrunnen. Mit ausreichend Vorlauf können die Unterlagen mit dem rosa Versandumschlag kostenfrei per Post verschickt werden.
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