NSU-Prozess: Zschäpe nicht "ordnungsgemäß" verteidigt

Der NSU-Prozess geht weiter wie geplant: Auch neue Versuche von Teilen der Verteidigung, das Verfahren zu torpedieren, scheitern.
dpa |
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Ralf Wohlleben: Beate Zschäpe wurde nicht "ordnungsgemäß" verteidigt. (Archivbild)
dpa Ralf Wohlleben: Beate Zschäpe wurde nicht "ordnungsgemäß" verteidigt. (Archivbild)

München - Im NSU-Prozess sind die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben mit Befangenheitsanträgen gegen das Münchner Oberlandesgericht gescheitert. Die Anträge seien unbegründet, entschied der 6. Strafsenat - also ein anderer Senat als der, vor dem sich Zschäpe, Wohlleben und drei weitere Angeklagte seit mehr als zwei Jahren verantworten müssen. Das wurde der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend in Kreisen von Verfahrensbeteiligten bestätigt.

Wohlleben hatte vergangenen Mittwoch Befangenheitsanträge gegen alle fünf an dem Verfahren beteiligten Richter gestellt. Seine Anwälte begründeten den Antrag mit Dauerstreit in der Zschäpe-Verteidigung. Zschäpe werde nicht "ordnungsgemäß" verteidigt. Das betreffe auch Wohlleben, der als Helfer Zschäpes angeklagt sei. Zschäpe ließ ihren Anwalt Mathias Grasel erklären, sie schließe sich dem Antrag an.

Lesen Sie hier alles zum NSU-Prozess in München

Vorangegangen war ein Antrag der Wohlleben-Verteidigung, den Prozess auszusetzen - den das Gericht ablehnte. Auch eine sogenannte "Gegenvorstellung" der Anwälte Wohllebens wies der Senat zurück. Daraufhin folgte dann der Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Ein Verhandlungstag in der vergangenen Woche wurde deshalb abgesetzt.

Nun kann der NSU-Prozess an diesem Dienstag aber weitergehen wie geplant. Als Zeuge ist ein Kriminalermittler geladen. Auch am Mittwoch und Donnerstag sind Kripo-Beamte als Zeugen vorgesehen.

Zschäpe ist im Verfahren die Hauptangeklagte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft bei allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor, darunter zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Wohlleben ist wegen Beihilfe angeklagt.

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