NSU-Prozess: Wohlleben soll in Untersuchungshaft bleiben

Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen eine Entlassung des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben aus der Untersuchungshaft gewandt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - In einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, macht die Anklagebehörde Fluchtgefahr und eine zu erwartende hohe Gefängnisstrafe geltend. Außerdem habe sich der "dringende Tatverdacht" gegen ihn mit der bisherigen Beweisaufnahme im NSU-Prozess "weiter verdichtet".

Wohlleben muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht München wegen Beihilfe verantworten. Er hat nach Überzeugung der Anklage die Beschaffung der Mordwaffe vom Typ "Ceska" in Auftrag gegeben und soll die Unterstützung für das NSU-Trio maßgeblich gesteuert haben. Mit der "Ceska" soll der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) neun seiner zehn Mordopfer erschossen haben. Die Verteidigung Wohllebens hatte dessen Freilassung verlangt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.