NSU-Prozess: Urteil gegen Carsten S. ist rechtskräftig

Beim NSU-Prozess ist nun das erste Urteil rechtskräftig. Und zwar gegen Carsten S., der dem NSU eine Waffe besorgt hat, mit der später neun Menschen getötet wurden.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte Carsten S. (m.) und seine Anwälte Johannes Pausch (l.) und Jacob Hösl (r.) sitzen im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess.
Tobias Hase/dpa Der Angeklagte Carsten S. (m.) und seine Anwälte Johannes Pausch (l.) und Jacob Hösl (r.) sitzen im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess.

München - Das erste Urteil aus dem Münchner NSU-Prozess ist rechtskräftig: Carsten S., der im Juli 2018 als einer der Waffenbeschaffer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, hat seine Revision schon vor einigen Monaten zurückgezogen. Das Urteil habe schon im Januar Rechtskraft erlangt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstag. Als erstes hatte "Spiegel Online" darüber berichtet – und diesem Bericht zufolge hat S. seine Haftstrafe schon angetreten.

Die Urteile gegen Beate Zschäpe, die sich als Hauptangeklagte in dem fünfjährigen Mammutprozess verantworten musste, und gegen weitere Mitangeklagte sind dagegen noch nicht rechtskräftig. Deren Verteidiger wollen nach wie vor, dass der Bundesgerichtshof die Urteile überprüft. Das kann aber noch einige Zeit dauern – bislang liegt noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Beihilfe zum Mord in neun Fällen

Das OLG hatte S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen, ihn aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem NSU die "Ceska"-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen ausländischer Herkunft erschossen.

S. will aber nichts von den geplanten Morden gewusst haben. Positiv wertete die Anklage auch das Schuldeingeständnis von Carsten S. und dessen Aufklärungshilfe - S. hatte auch einen seiner Mitangeklagten schwer belastet. Mehrere Angehörige von NSU-Opfern hatten im Prozess die Reue von S. anerkannt und ihm nach eigenem Bekunden verziehen.

Lesen Sie auch: 25-Jährige brutal misshandelt - alle schauen, keiner hilft

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.