NSU-Prozess: Ude will die Video-Übertragung

Oberbürgermeister Christian Ude setzt auf ein Signal des Bundesverfassungsgerichts - für die Video-Übertragung im NSU-Prozess. Schließlich sei „ein politischer Schaden sondersgleichen entstanden“.
dpa |
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München – Im Streit über die Zahl der Presseplätze beim NSU-Prozess in München setzt Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) auf ein Signal des Bundesverfassungsgerichts: Nämlich dass die Richter deutlich machen, dass eine Video-Übertragung des Prozesses in einen Pressearbeitsraum sehr wohl rechtlich möglich wäre.

Er denke, dass ein solcher Wink aus Karlsruhe kommen müsse, sagte Ude am Rande einer Brüssel-Reise – den Richtern liegen zwei Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung vor.

Schließlich sei inzwischen „ein politischer Schaden sondersgleichen entstanden“. Und wenn Karlsruhe dazu eine Aussage treffen sollte, dann wäre das eine Gewähr dafür, dass ein solches Vorgehen auch revisionssicher sei.

Bislang lehnt das Oberlandesgericht (OLG) eine Übertragung in einen Nebenraum strikt ab - obwohl dies auch immer mehr Juristen fordern.

Auch der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz hält im Streit um die Vergabe von Beobachterplätzen im NSU-Prozess eine Videoübertragung in einen anderen Saal für unerlässlich.

„Die Öffentlichkeit selbst bestimmt das Ausmaß ihrer Gewährleistung. Niemand sonst“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag).

„Reicht der Gerichtssaal nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen Raum unumgängliche richterliche Pflicht.“

Bisher hat das Oberlandesgericht München das für den Prozess um die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ nicht vorgesehen.

 

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