NSU-Prozess: Sprachwissenschaftler als Gutachter
Im NSU-Prozess werden möglicherweise Sprachgutachten als Beweismittel herangezogen. Sie solle die Angeklagte Beate Zschäpe als Co-Autorin einer NSU-Schrift überführen.
München – Im Münchner NSU-Prozess werden möglicherweise Gutachten von Sprachwissenschaftlern als Beweismittel herangezogen, die die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als Co-Autorin eines NSU-Manifests ausmachen. Mehrere Nebenklage-Anwälte schlossen sich am Donnerstag einem entsprechenden Antrag von Kollegen vom Vortag an, auch die Bundesanwaltschaft hat nichts dagegen einzuwenden.
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In den Gutachten, die das Magazin „Stern“ in Auftrag gegeben hatte, kommen die Experten zu dem Schluss, dass Zschäpe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Co-Autorin des betreffenden NSU-Dokuments ist.
Das Papier zeugt von der rassistischen Ideologie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Die Wissenschaftler hatten das Dokument auf sprachliche Auffälligkeiten hin untersucht und mit Briefen Zschäpes aus der Haft an einen Gesinnungsgenossen verglichen.