NSU-Prozess: Psychiater hält Zschäpe für voll schuldfähig
Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess, Henning Saß, hält Beate Zschäpe für voll schuldfähig.
München - Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes gegeben.
Bereits am Dienstag hatte er Zweifel an der Selbstdarstellung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe angemeldet.
Aus seinen Beobachtungen schließe er bei Zschäpe auf ein "Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie" und zugleich Widerstand gegen "Fremdbestimmung", sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München.
Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck "einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person". Vielmehr erscheine Zschäpe als "selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam".
Saß konnte seinen am Dienstag begonnenen Vortrag erst am Mittwochmittag fortsetzen. Am Morgen hatten Zschäpes Verteidiger erneut eingewandt, sie seien nicht in der Lage, das mündlich vorgetragene Gutachten wortgetreu mitzuschreiben. Am Nachmittag verlaß der Gutachter dann seine Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass.