NSU-Prozess: "Lagern und Campieren verboten"

Langsam wird's kurios: Wegen des erwarteten Ansturms zum NSU-Prozess verhängt das Münchner Oberlandesgerichtein Camping-Verbot für die Nymphenburger Str. 16.
dapd |
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München - Angesichts des erwarteten Besucher- und Journalisten-Ansturms zum NSU-Prozess beugt das Münchner Oberlandesgericht vor. „Das Lagern und Campieren auf dem Gelände des Strafjustizzentrums des Gebäudes in der Nymphenburger Str. 16 ist verboten“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Verfügung. Prozessbesuchern sei es aber gestattet, „sich auf dem Vorplatz des Gebäudes in dem für sie vorgesehenen und teilweise überdachten Zugangs- und Wartebereich anzustellen.

Auch für akkreditierte Pressevertreter gebe es einen ausgeschilderten Zugangs- und Wartebereich. Klappstühle für die lange Wartezeit dürfen Besucher und Journalisten dabei nicht mitbringen: Sperrige Gegenstände seien auf dem Vorplatz des Strafjustizgebäudes ebenso untersagt wie brennbare Substanzen, Transparentstangen, Trillerpfeifen und Megafone sowie politische Propaganda, heißt es weiter. Auch ein Feuer zu machen, hat das OLG den Wartenden verboten.

 

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