NSU-Prozess in München: Zschäpes Befangenheitsanträge: Verzögerung bis März

Eigentlich sollte am Donnerstag weiterverhandelt werden. Vorher waren schon mehrere Prozesstage wegen Befangenheitsanträgen abgesagt worden.
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Drei Befangenheitsanträge Zschäpes sind offen.
dpa Drei Befangenheitsanträge Zschäpes sind offen.

Eigentlich sollte am Donnerstag weiterverhandelt werden. Vorher waren schon mehrere Prozesstage wegen Befangenheitsanträgen abgesagt worden.

München - Der NSU-Prozess wird wegen mehrerer Befangenheitsanträge erst am 28. März fortgesetzt. Dies teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit. Geplant war eigentlich, an diesem Donnerstag weiterzuverhandeln. Auch davor waren bereits mehrere Prozesstage wegen Befangenheitsanträgen abgesagt worden.

Zuletzt hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe in schriftlicher Form außerhalb der Gerichtsverhandlung zwei zusätzliche Befangenheitsanträge gegen Richter im NSU-Prozess gestellt. Damit sind derzeit drei Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen einen Beisitzer, zwei gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Einen der Anträge gegen Götzl stellte Zschäpe bereits in der vorvergangenen Woche. Auch darüber ist noch nicht entschieden.

Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.

Lesen Sie auch: Beate Zschäpe erhält regelmäßig Geld "von außen"

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