NSU-Prozess: Gericht verlängert Erklärungsfrist für Zschäpe

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt mehr Zeit, um sich zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zu äußern. Das Oberlandesgericht München verlängerte die Frist bis einschließlich Freitag.
dpa/az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Hauptangeklagte trennt sich von ihren Anwälten Anja Sturm (l-r), Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. Was ist der Grund für die Kehrtwende von Beate Zschäpe?
dpa Die Hauptangeklagte trennt sich von ihren Anwälten Anja Sturm (l-r), Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. Was ist der Grund für die Kehrtwende von Beate Zschäpe?

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt mehr Zeit, um sich zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zu äußern. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlängerte die Frist bis einschließlich Freitag, wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag mitteilte. Wann der Senat darüber entscheide, sei derzeit nicht absehbar. Das Gericht halte die Verhandlungstermine der nächsten Woche ebenso wie die Zeugenladungen zunächst aufrecht. Ursprünglich sollte Zschäpe bis Donnerstag 14.00 Uhr erklären, warum sie sich von ihren Anwälten trennen möchte.

Lesen Sie hier: Der "heilige Rassenkrieg" der NSU-Terroristen

Es wird spekuliert, dass Zschäpe ihre Anwälte schasst, weil sie eventuell doch planen könnte, auszusagen. Die Verteidigungsstrategie ihrer Verteidiger war darauf ausgerichtet, dass Zschäpe bis zum Schluss beharrlich schweigt.

<strong>Alle News und Infos zum NSU-Prozess: Hier geht's zum AZ-Dossier</strong>

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.