NSU-Prozess: Gericht lehnt weitere Beweisanträge ab
München - Mehrere Nebenkläger wollen mit einer "Gegenvorstellung" dagegen vorgehen, dass das Münchner Oberlandesgericht (OLG) im NSU-Prozess vergangene Woche zahlreiche ihrer Beweisanträge ablehnte. Das hat der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer angekündigt, der eine Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik in dem Verfahren vertritt.
"Meine Mandantin will wissen, wie es war", sagte Scharmer. "Warum mein Vater? Wie sind die auf Kubasik als Opfer gekommen?" Dazu habe er zusammen mit anderen Nebenklägern Zeugen hören wollen. "Dass das Gericht das abgelehnt hat, trifft uns", sagte der Anwalt.
Das Gericht hatte in der abgelaufenen Woche insgesamt 14 Anträge auf neue Zeugen und Beweismittel abgelehnt. Zur Begründung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gesagt, diese Beweismittel seien nicht mehr notwendig. Selbst dann, wenn sie so ausfielen, wie erwartet, werde das nichts mehr an der "Entscheidungsfindung" ändern.
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Mehrere Prozessbeteiligte hatten diese Begründung so gewertet, dass das Gericht bereits eine hohe Strafe für Beate Zschäpe erwäge. Zschäpe ist wegen der zehn Morde angeklagt, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" vorwirft.
In dieser Woche wird das Gericht die Vernehmung eines Mitgründers der "Kameradschaft Jena" fortsetzen. Dieser Gruppe gehörte auch das NSU-Trio an. Bei seiner ersten Vernehmung hatte der Mann bereitwillig alle Fragen über die Hintergründe und Persönlichkeiten der Szene beantwortet.