NSU-Prozess: Gericht lässt Tatort vermessen

Im NSU-Prozess hat das OLG München am Mittwoch einen Kripo-Ermittler beauftragt, den Kölner Tatort des Nagelbombenanschlags von 2004 zu vermessen.
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Am 9. Juni 2004 detonierte in der Kölner Keupstraße ein Sprengsatz, gefüllt mit Zimmermannsnägeln, und verletzte 22 Personen. Der Anschlag wird im Münchner NSU-Prozess verhandelt.
dpa/AZ Am 9. Juni 2004 detonierte in der Kölner Keupstraße ein Sprengsatz, gefüllt mit Zimmermannsnägeln, und verletzte 22 Personen. Der Anschlag wird im Münchner NSU-Prozess verhandelt.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch einen Kripo-Ermittler beauftragt, den Kölner Tatort des Nagelbombenanschlags von 2004 zu vermessen.

München -  Das Oberlandesgericht in München will herausfinden, bis zu welchen Adressen der Keupstraße die Gefahrenzone des NSU-Bombenanschlags 2004 reichte. Das Gericht hat deshalb am Mittwoch einen Kripo-Ermittler beauftragt, den Kölner Tatort zu vermessen. Bei dem Anschlag waren 22 Menschen teils schwer verletzt worden.

Die Bundesanwaltschaft macht die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe für die Tat verantwortlich und hat sie dafür wegen versuchten Mordes angeklagt. Außerdem muss sie sich für die Serie der zehn überwiegend rassistisch motivierten Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten. Am Nachmittag wollte das Gericht einen früheren Studienkollegen des verstorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos befragen.

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