NSU-Prozess: Das sagt die Zeugin des Zwickauer Brandanschlags
Es hat immer wieder geknallt: Im NSU-Prozess berichtet eine Zeugin über den Brandsanschlag. Anwälte wollen mehr Geld.
München - Eine Zeugin berichtete am Donnerstag im <strong>NSU-Prozess </strong> ist, weil es immer wieder geknallt hat“, berichtete die 75-jährige frühere Nachbarin des Trios. Wenig später sei Zschäpe aus dem Haus in Richtung Bushaltestelle gelaufen. „Da hab ich noch zum Nachbar gesagt: Na Gottseidank, der ist nichts passiert.“
Den Namen Zschäpes und ihrer beiden Mitbewohner habe sie nicht gekannt. „Die Männer hab' ich so gut wie nie gesehen. Ich habe gewusst, dass sie dort wohnten“, sagte die Zeugin. „Einmal stand ein Wohnwagen vor dem Haus, da waren Fahrrädern hinten draufgeschnallt.“ Nach den Explosionen habe sie sich gewundert, dass die junge Frau nicht zurückkam, habe aber angenommen, dass sie unter Schock stand.
Ihr 73 Jahre alter Mann berichtete, er sei mit Zschäpe wegen einer herrenlosen Katze in Kontakt gewesen. An den Kosten für einen Tierarztbesuch habe sie sich sofort beteiligt. Zudem habe er ihr gelegentlich eine Gurke aus dem Garten geschenkt. Dass sie auf seine Frage nach ihrer Telefonnummer sagte, sie habe diese nicht im Kopf, habe er gut verstanden. Man rufe sich ja auch nicht selbst an. „Wir haben ja alle an sowas Schlimmes nicht gedacht.“
Zschäpe hörte die Aussagen ohne Regung. Zu Verhandlungsbeginn hatte sie wie stets den Fotografen den Rücken zugewandt.
Befangenheitsanträge abgelehnt
Das Münchner Oberlandesgericht hat im NSU-Prozess Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, setzte am Donnerstag den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort. Da sein ganzer Senat von den Anträgen betroffen war, mussten andere Richter darüber entscheiden. Diese hätten alle Ablehnungsanträge als unbegründet zurückgewiesen, teilte das OLG mit. Die Befangenheitsanträge waren nach einem Streit um Anwaltsgebühren gestellt worden.
Bei dem Streit der Anwälte mit dem Gericht, der in die Befangenheitsanträge mündete, geht es um die Anwaltsgebühren. Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl hatte für etwa 770 Stunden Arbeit während des Ermittlungsverfahrens einen Vorschuss von 77 000 Euro beantragt. Das Gericht bewilligte ihm nur 5000 Euro – laut Verteidiger zu wenig auch nur für die laufenden Kanzleikosten. Dies führe „zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung“ der Verteidigung.
Zudem kritisierten die Anwälte eine Formulierung des Gerichts, das Verfahren sei „im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig“. Das sei ein Zeichen, dass die Richter in der Schuldfrage nicht neutral seien. Ein weiterer Befangenheitsantrag betraf die Aussage eines Richters, er habe den Beschluss allein verfasst – obwohl er auch gesagt hatte, er wolle mit seinem Senat darüber sprechen. Die an dem Verfahren unbeteiligten Richter wiesen all das zurück. Auch wenn der Richter mit seinen Kollegen gesprochen habe, ändere das nichts daran, dass er allein entscheide. Im Fall des Vorschusses habe das Gericht die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung für eine effektive Verteidigung anerkannt und wolle diese keinesfalls verhindern.