NSU-Prozess: Befangenheits-Antrag zurückgewiesen

"Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag ist nicht begründet": Das Oberlandesgericht hat einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter im NSU-Prozess zurückgewiesen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Beate Zschäpe: Die Angeklagte im NSU-Prozess steht im Gerichtssal.
dpa Beate Zschäpe: Die Angeklagte im NSU-Prozess steht im Gerichtssal.

"Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag ist nicht begründet": Das Oberlandesgericht hat einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter im NSU-Prozess zurückgewiesen.

München – Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor. Hierüber hatten zuerst der „Tagesspiegel“ und die ARD berichtet. Ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist noch anhängig.

Wohllebens Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch unter anderem damit begründet, dass das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger für Wohlleben bestellt hatte. Zudem habe OLG-Präsident Karl Huber schon vor dem Eröffnungsbeschluss der Presse mitgeteilt, dass der Gerichtssaal für den Prozess umgebaut werden solle. Das – so Wohllebens Anwälte – habe nur dann Sinn, wenn Huber vorab vom Vorsitzenden Richter Götzl informiert worden sei. Das Gericht hält diesen Vorwurf aber nicht für ausreichend belegt.

Alles zum NSU-Prozess lesen Sie in unserem Themenspezial

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.