NSU-Prozess: Beate Zschäpe will über Fall Peggy aussagen

Beate Zschäpe kündigt an, dass sie im NSU-Prozess Fragen des Gerichts zum tot aufgefundenen Mädchen Peggy beantworten möchte. Ein Termin für ihre Aussage steht auch schon fest.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Beate Zschäpe will offenbar zum Fall "Peggy" aussagen.
dpa Beate Zschäpe will offenbar zum Fall "Peggy" aussagen.

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe will im NSU-Prozess Fragen des Gerichts zu dem lange vermissten und dann tot gefundenen Mädchen Peggy beantworten.

Das kündigte ihr Verteidiger Mathias Grasel am Mittwoch im NSU-Prozess in München an. Als Termin stellte er die übernächste Woche in Aussicht.

Eigene Informationen oder aus den Medien?

Peggy war 2001 im oberfränkischen Lichtenberg verschwunden. Erst vergangenen Sommer waren sterbliche Überreste des Mädchens in einem Waldstück an der bayerisch-thüringischen Landesgrenze gefunden worden. Dabei stießen die Ermittler auch auf ein Stück einer Stoffdecke, an dem DNA des mutmaßlichen NSU-Mörders Uwe Böhnhardt festgestellt wurde - wobei die Behörden derzeit noch klären, ob diese Spur von einer Verunreinigung stammt.

Anwältin im Fall Peggy: "Mutter war dem Islam zugewandt"

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte Zschäpe daraufhin, ob sie über "Informationen über Peggy" verfüge, die sie "nicht aus den Medien" habe.

Zschäpe ist im Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) als Mittäterin an zehn Morden angeklagt, die ihre mutmaßlichen Komplizen Böhnhard und Uwe Mundlos aus überwiegend fremdenfeindlichen Motiven verübt haben sollen. Mundlos und Böhnhardt wurden nach einem missglückten Bankraub 2011 tot aufgefunden, mutmaßlich nach Selbsttötung.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.