NSU-Prozess: 86 Tage sind nicht genug
Im Saal wird es eng werden, Zeugen werden gefilmt und die Polizei achtet auf Sprengstoff - OLG -Präsident Huber zum NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe, der am 17. April in München beginnt.
München - Die Münchner Justiz ist mit dem Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Terroristen überfordert - das musste sich der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG), Karl Huber, in den letzten Tagen häufig anhören. Vor allem, weil der Saal zu klein für ein so großes Verfahren ist.
71 Nebenkläger und deren 49 Anwälte füllen ab 17. April den unteren Zuschauerbereich im Schwurgerichtssaal in der Nymphenburgerstraße. Auf der Empore sind 110 Plätze für Presse und Öffentlichkeit. Nicht jeder, der will, wird einen Platz bekommen. Jetzt verteidigt sich Huber: „Wir sind dafür verantwortlich, dass das Verfahren sicher ist.“ Man brauche ja nicht nur einen großen Saal. Geschützte Zugänge, Haftzellen, Räume für die Prozessbeteiligten - all das könne woanders nicht geschaffen werden, vor allem nicht in so kurzer Zeit.
Außerdem scheint eine Verlegung in eine Kongresshalle oder einen Konzertsaal rechtlich anfechtbar - am Schluss droht dann sogar eine Revision des Verfahrens. Und der geplante Neubau in der JVA Stadelheim mit 270 Plätzen werde eben erst 2015 fertig. Deshalb bleibe nur der Schwurgerichtssaal.
„Kein anderer Saal ist so gut gegen Angriffe gesichert“, sagt Huber. Es gebe zwar keine konkreten Drohungen, aber ein „erhebliches Gefährdungspotenzial“. Auch Sprengstoffanschläge hält Huber für möglich. „Die Polizei hat uns jede verfügbare Hilfe zugesagt.“
Drei mal die Woche wird das Gericht tagen, insgesamt sind 86 Verhandlungstage bis Januar 2014 angesetzt. „Das dürfte nicht reichen“, glaubt Huber. Er rechnet mit bis zu zweieinhalb Jahren.
Momentan wird der Gerichtssaal noch umgebaut. Wo bald die Anklagebank stehen soll, liegen jetzt noch Kabel. 700000 Euro kostet der Ausbau bisher, vor allem die Mikrofonanlage ist teuer. Über die Anlage wird auch simultan auf Türkisch übersetzt. Nebenkläger, deren Anwälte und die Zeugen werden außerdem beim Sprechen gefilmt und auf eine Leinwand projiziert.
Den Prozess in andere Säle übertragen will das Gericht nicht. „Die Idee hätte mir gut gefallen“, sagt Huber. „Aber das geht nach deutschem Recht definitiv nicht.“