NSU-Nebenkläger: Schwere Vorwürfe gegen Gericht
München – Im NSU-Prozess haben Nebenklagevertreter dem Oberlandesgericht München mangelnden Aufklärungswillen hinsichtlich der Rolle eines ehemaligen Verfassungsschützers beim Mord an Halit Yozgat in Kassel vorgeworfen. Der Senat hatte es vergangene Woche abgelehnt, die vollständigen Akten aus dem Verfahren gegen den Ex-Verfassungsschützer Andreas T. zu den Akten zu nehmen. Die Nebenkläger widersprachen der für Dienstag angesetzten Vernehmung des Mannes. Die Verhandlung wurde daraufhin zunächst unterbrochen.
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T. saß im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel am Computer, als die Neonazi-Terroristen dort im April 2006 den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten. Seine Anwesenheit war Anlass für Spekulationen, zumal T. sich nicht als Zeuge bei der Polizei meldete. Er behauptet, er habe nichts von der Tat mitbekommen. Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Nebenklagevertreter hatten beantragt, die Akten aus dem Verfahren gegen T. beizuziehen. Der Senat hatte dem nur teilweise entsprochen. Dies mache deutlich, „dass auch dieses Gericht eine vollständige Aufklärung der Tat zum Nachteil Halit Yozgat nicht wünscht“, sagte Nebenklageanwalt Alexander Kienzle, der Angehörige des Opfers vertritt.